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Hinweise - Anregungen - Material


Das Netzwerk für traumatisierte Flüchtlinge (NTFN) hat einen neuen Flyer.
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Update zum Elterngeld, Kinder- und Erziehungsgeld für AusländerInnen

Text: Georg Classen www.fluechtlingsrat-berlin.de, Stand 18.12.2006 –

Am 29.09.06 hat der Bundestag das Bundeselterngeldgesetz, am 18.10.06 das Änderungsgesetz für das Kinder- und Erziehungsgeld und den Unterhaltsvorschuss für Ausländer in 2. und 3. Lesung verabschiedet. Die Gesetze wurde am 3.11.06 (Elterngeld) bzw. 24.11.06 (Kindergeld usw.) vom Bundesrat bestätigt und am 11.12.06 (Elterngeld) bzw. 18.12.06 (Kindergeld usw.) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (siehe www.bundesgesetzblatt.de ).

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Spezielles Studien-Stipendienprogramm für Menschen mit ungesicherten Aufenthaltstatus

Das Diakonische Werk der evangelischen Kirche hat ein spezielles Flüchtlings-Stipendienprogramm, das eine Finanzierung des Studiums für Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus ermöglicht. Es gilt allerdings nur für Flüchtlinge aus Staaten außerhalb Europas. Gefördert werden sollen Verfolgte, die in ihrem Herkunftsland eine Ausbildung nicht aufnehmen konnten oder abbrechen mussten.

Das Diakonische Werk der evangelischen Kirche hat ein spezielles Flüchtlings-Stipendienprogramm, das eine Finanzierung des Studiums für Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus ermöglicht. Es gilt allerdings nur für Flüchtlinge aus Staaten außerhalb Europas.
Gefördert werden sollen Verfolgte, die in ihrem Herkunftsland eine Ausbildung nicht aufnehmen konnten oder abbrechen mussten.
Anerkannte Flüchtlinge werden dabei jedoch nicht berücksichtigt, da diese nach Auffassung der Vergabestelle in Stuttgart ausreichend andere Förderungsmöglichkeiten bzw. Finanzierungsquellen haben.
Interessant ist das Programm also vor allem für Personen mit Aufenthaltsgestattung, Duldung, Aufenthaltserlaubnis nach § 25 III AufenthG und anderen Aufenthaltserlaubnissen aus humanitären Gründen! Nach Auskunft der zuständigen Mitarbeiterin in Stuttgart wurden Menschen, die ins Stipendienprogramm aufgenommen sind, teilweise studienbezogene Aufenthaltserlaubnisse durch die Ausländerbehörden erteilt.
Momentan gibt es bundesweit nur 15 Stipendiaten, das Programm erlaubt allerdings einige Plätze mehr (der Etat wird jährlich neu festgelegt), die derzeit mangels Bewerbungen nicht vergeben wurden. Die weiteren Kriterien sind im angehängten Merkblatt ersichtlich:

  • Bewerber sollten nicht älter als 35 Jahre sein und bei Antragstellung in der Regel nicht länger als 3 Jahre in Deutschland leben.
  • Bewerber müssen die Absicht haben, nach Beendigung des Studiums in Ihr Heimatland zurückzukehren. Tun Sie das nicht, müssen Sie das Stipendium später gegebenenfalls zurückzahlen.
Beim Stipendienprogramm kann man sich nicht selbst bewerben, die Bewerbungen laufen über die Evangelischen Studentengemeinden, aber auch die Diakonischen Werke bzw. ihre Untergliederungen vor Ort.

Die für die Bewerbung zuständige Stelle kann man in Stuttgart erfragen:
Sylvia Karlev Programmverantwortliche Stipendienreferat Diakonisches Werk EKD Stafflenbergstr. 76 70184 Stuttgart
Tel. 0711-2159-506 Fax 0711-2159-8 506 Email: s.karlev@brot-fuer-die-welt.de

Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse (Zeugnisse)

Ausländische Bildungsnachweise wie Schulzeugnisse, Studienbescheinigungen oder Hochschuldiplome können bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen einem niedersächsischen Schulabschluss gleichgestellt werden.
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Schulische Ausbildungsmöglichkeiten ohne Vorrangprüfung im Raum Niedersachsen und Bremen

Aufgrund der Vorrangprüfung ist in vielen Fällen der Zutritt zum Arbeitsmarkt für Migranten und Migrantinnen mit nachrangigem Arbeitsmarktzugang versperrt. Die Vorrangprüfung wird auch im Falle einer betrieblichen Ausbildunge angewandt. Des Weiteren muss der freie Arbeitsplatz vier Wochen bevorrechtigten Arbeitnehmern und Arbeitnehmer.
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Unsicherer Aufenthalt – kein Ausbildungsplatz –mit der Schule fertig – und dann?

Viele Jugendliche, die im Sommer mit der Schule fertig werden, haben noch keinen Ausbildungsplatz gefunden. Darunter auch viele Jugendliche mit einem ungesicherten Aufenthaltsstatus in Deutschland (z.B. Aufenthaltsgestattung wegen Asylverfahren oder Duldung). Das Freiwillige Soziale oder Freiwillige Ökologische Jahr können eine Alternative sein, beides braucht keine Zustimmung durch die Agentur für Arbeit.
Infoblatt - Hier weiterlesen


Zustimmungsfreie Arbeitsaufnahme für Flüchtlinge

Unter bestimmten Umständen kann die Aufnahme einer Arbeit auch zustimmungsfrei sein.
Nähere Infos, hier weiterlesen


Klagen gegen Ablehnung der Arbeitserlaubnis können sich lohnen

Es ist u.U. möglich, eine abgelehnte Arbeitserlaubnis im Klageverfahren zu erstreiten. Dies gilt insbesondere dann wenn Grundsätze der Beschäftigungsverfahrensverordnung (BeschVerfo) nicht ausreichend berücksichtigt wurden oder die Ablehnung der Arbeitserlaubnis als Disziplinierungsinstrument der Ausländerbehörde eingesetzt wurde und die Antragstellerin/der Antragsteller ihre/seine Mitwirkung belegen kann.

Beispiel für eine erfolgreiche Klage ...

und den dazugehörigen Eilantrag [als PDF]


Antrag auf Beschäftigungserlaubnis für Roma

[als PDF]


Arbeitserlaubnis für Jugendliche

Die Arbeitserlaubnis für Jugendliche mit deutschem Schulabschluss und Aufenthaltserlaubnis kann gemäß § 8 BeschVerfV auch ohne konkretes Arbeitsangebot erteilt werden, und die Arbeitsagentur muss nicht beteiligt werden, da sie auch eine globale Zustimmung erteilen kann. >br />
Hier weiterlesen: Schreiben des Flüchtlingsrates Berlin