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SAGA - Dokumente

Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

(Teil 1)Ausländische Bildungsnachweise wie Schulzeugnisse, Studienbescheinigungen oder Hochschuldiplome können bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen einem niedersächsischen Schulabschluss gleichgestellt werden.

Außerdem können berufliche Erstausbildungen in Verbindung mit bestimmten Weiterbildungen in diesen Berufen unter Umständen eine Hochschulzugangsberechtigung für niedersächsische Hochschulen eröffnen. Weitere Hinweise finden Sie unter www.studieren-in-niedersachsen.de

Bei Fragen zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse stehen – ja nach Personengruppe – verschiedene Stellen zur Verfügung.

Die Zeugnisanerkennungsstelle der Landesschulbehörde, Abteilung Hannover, ist beratend zuständig bei

* der Anerkennung von Bildungsgängen und Abschlüssen allgemein bildender und berufsbildender ausländischer Schulen,

* der Bewertung von Hochschulzugangsberechtigungen aus anderen Ländern der Bundesrepublik und aus der ehemaligen DDR mit Ausnahme der Fachschulabschlüsse,

* der Anerkennung des Baccalauréat International als Hochschulzugangsberechtigung,

* der Prüfung der Gleichwertigkeit beruflicher Weiterbildungen für eine Hochschulzugangsberechtigung nach beruflicher Vorbildung gemäß dem Niedersächsischen Hochschulgesetz,

* der Bewertung ausländischer Hochschulzugangsberechtigungen von deutschen Staatsangehörigen und Zulassung zu den Feststellungsprüfungen am Studienkolleg,

* der schulformübergreifenden Beratung im Hinblick auf die Integration in niedersächsische Schulen nach einem Schulbesuch im Ausland.

Entsprechende Anfragen sind schriftlich an die Landesschulbehörde, Abteilung Hannover, Dezernat 1, Zeugnisbewertung, Postfach 3721, 30037 Hannover, zu richten.

Ansprechpartner sind hier:

Hartwig Czach, Telefon: (0 511) 106-2434, Fax: (0 511) 106-992434

E-Mail: hartwig.czach@lschb-h.niedersachsen.de

Vera Schlamelcher, Telefon: (0 511) 106-2435, Fax: (0 511) 106-992435 (nur vormittags)

E-Mail: vera.schlamelcher@lschb-h.niedersachsen.de

Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse (Teil 2)

In bestimmten Fällen und für verschiedene Personengruppen sind andere Behörden bzw. Institutionen zuständig:

Aussiedler oder Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG), die noch kein Hochschuljahr absolviert haben, richten ihre Anträge zur Bewertung des Schulzeugnisses an die für den Wohnsitz zuständige Abteilung der Landesschulbehörde in Braunschweig, Hannover, Lüneburg oder Osnabrück.

Dies gilt auch für die Bewertung von Fachschulabschlüssen aus der ehemaligen DDR.

Ansprechpartner bei der Landesschulbehörde:

Abteilung Braunschweig:

Für die allgemein bildenden Schulen: Brigitte Reinecke, Telefon: (0531) 484-3656, Fax: (0531) 484-3436, E-Mail: brigitte.reinecke@lschb-bs.niedersachsen.de

Für die berufsbildenden Schulen: Ulrich Zobjack, Telefon (531) 484-3833, Fax: (0531) 484-3512,

E-Mail: ulrich.zobjack@lschb-bs.niedersachsen.de

Abteilung Hannover:

Für die allgemein bildenden Schulen: Regina Schmidt, Telefon: (0511) 106-2470, Fax: (0511) 106-992470 , E-Mail: regina.schmidt@lschb-h.niedersachsen.de

Für die berufsbildenden Schulen: Heidi Dyba, Telefon: (0511) 106-2323 , Fax: (0511) 106-992323,

E-Mail: heidi.dyba@lschb-h.niedersachsen.de

Abteilung Lüneburg:

Für sämtliche Schulformen: Christine Schellin, Telefon: (0 41 31) 15 27 44, Fax: (0 41 31) 15 26132743, E-Mail: christine.schellin@lschb-lg.niedersachsen.de

Abteilung Osnabrück:

Für die allgemein bildenden Schulen au0er Gymnasien: Hannelore Zarfl, Telefon: (0541) 314-467, Fax: (0541) 3149467,

E-Mail: hannelore.zarfl@lschb-os.niedersachsen.de

Für Gymnasien: Brigitte Drexhage, Telefon: (0541) 314-353, Fax: (0541) 3149353,

E-Mail: brigitte.drexhage@lschb-os.niedersachsen.de

Für die berufsbildenden Schulen: Sabine Hagedorn, Telefon: (0541) 314-289, Fax: (0541) 3149289, E-Mail: sabine.hagedorn@lschb-os.niedersachsen.de

Über den Besuch von allgemein bildenden Schulen sowie von berufsbildenden Schulen mit ausländischen Bildungsnachweisen entscheiden die Schulleiterinnen und Schulleiter grundsätzlich in eigener Zuständigkeit. Ein Anerkennungsbescheid ist dafür nicht mehr erforderlich.

Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse (Teil 3)

Ausländische Staatsangehörige mit ausländischen Bildungsnachweisen, die ein Hochschulstudium aufnehmen wollen, richten ihre Anträge auf Vergabe eines Studienplatzes unmittelbar an die gewünschte Hochschule (in der Regel an das akademische Auslandsamt).

Sofern eine ausländische Lehramtsqualifikation erworben wurde, ist das Niedersächsische Kultusministerium zuständig.

Auskünfte zur Führung ausländischer akademischer Grade aufgrund von Diplomen oder Abschlüssen ausländischer Hochschulen / Universitäten erteilt das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur, das hierzu ein Informationsblatt veröffentlicht hat..

Die Gleichwertigkeit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation wird in der Regel von der für den Wohnsitz zuständigen Kammer (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) geprüft.

Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse (Teil 4)

Für die Anerkennung von ausländischen Zeugnissen oder Diplomen, die als gleichwertig mit dem Schulabschluss einer deutschen allgemein bildenden oder berufsbildenden Schule anerkannt werden sollen, sind folgende Unterlagen notwendig:

* Formloser Antrag mit Angabe, für welchen Zweck die Anerkennung benötigt wird (zum Beispiel Schulbesuch oder Berufsausbildung); die Ausbildungsstätte muss die Bewerbung schriftlich bestätigen

* Tabellarischer Lebenslauf

* Amtlich beglaubigte Kopien von Abschlusszeugnissen, Diplomen oder sonstigen Nachweisen mit Fächern und Noten in der Originalsprache und als deutsche Übersetzung (von einem/einer in Deutschland zugelassenen/anerkannten Übersetzer oder Übersetzerin

* Deutsche Aussiedler und Aussiedlerinnen: Amtlich beglaubigte Kopie des Ausweises für Vertriebene und Flüchtlinge gem. § 15 BVFG

* Ausländische Staatsangehörige: Amtlich beglaubigte Kopie des Passes mit gültigem Aufenthaltstitel

Die Bearbeitung ist grundsätzlich gebührenpflichtig.

Landesschulbehörde

Vom Niedersächsischen Kultusministerium zum 1. Januar 2005 eingerichtet, ist die Landesschulbehörde mit der Zentrale in Lüneburg zuständig für sämtliche Schulen Niedersachsens. Die Leitung der Landesschulbehörde befindet sich in der Zentrale in Lüneburg, Abteilungen gibt es in Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Osnabrück. Hinzu kommen noch 25 über das Land verteilte Außenstellen, die die Aufgaben vor Ort wahrnehmen.

Die Anschriften der vier Abteilungen der Landesschulbehörde lauten:

Zentrale und Abteilung Lüneburg

Auf der Hude 2

21339 Lüneburg

Postfach: 21 20

21311 Lüneburg

Telefon: 04131-15-0

E-Mail: poststelle@lschb-lg.niedersachsen.de

Abteilung Hannover

Am Waterlooplatz 11

30169 Hannover

Postfach 3721

30037 Hannover

Telefon: 0511-106-0

E-Mail: poststelle@lschb-h.niedersachsen.de

Abteilung Braunschweig

Wilhelmstr. 62-69

38100 Braunschweig

Postfach 30 51

38020 Braunschweig

Telefon: 0531 - 484-0

E-Mail: poststelle@lschb-bs.niedersachsen.de

Abteilung Osnabrück

Mühleneschweg 8

49090 Osnabrück

Postfach 35 69

49025 Osnabrück

Telefon: 0541-314-01

E-Mail: poststelle@lschb-os.niedersachsen.de

Niedersächsisches Kultusministerium

Quelle: http://www.mk.niedersachsen.de/master/C10128126_N10127913_L20_D0_I579.html