Das BAMF hat mehrere Möglichkeiten, über einen Asylantrag zu entscheiden.
Einzelheiten zu der Ablehnung als unzulässig wegen der Dublin-III-Verordnung etc. sind in Kapital 6 zu finden.
Inhalt dieses Kapitels:
- 5.1 Anerkennung als Asylberechtigte/r bzw. als Flüchtling
- 5.2 Anerkennung als subsidiär Schutzberechtigte/r
- 5.3 Feststellung von anderen („nationalen“) Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG
- 5.4 Ablehnung
- 5.5 Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“
- 5.6 Kein neues Asylverfahren nach dem Folgeantrag