Leitfaden für Flüchtlinge in Niedersachsen

[Juli 2020]

Grundsätzliches

Der Leitfaden des Flüchtlingsrats Niedersachsen (Stand: Juli 2020) stellt den Versuch dar, das Asylverfahren sowie die aufenthalts- und sozialrechtliche Situation von Flüchtlingen je nach Status möglichst verständlich und zusammenhängend darzustellen. Bevor Sie in die Lektüre einsteigen, soll an dieser Stelle klargestellt werden, dass in diesem Leitfaden mit dem Begriff „Flüchtling_e“ nicht nur „anerkannte Flüchtlinge“ iSd § 3 AsylG gemeint sind; in diesem Werk verweist der Begriff „Flüchtling_e vielmehr auf alle Menschen, die ihre Herkunftsländer/ Orte des gewöhnlichen Aufenthaltes verlassen haben und in der EU bzw. in Deutschland und Niedersachsen ein neues Leben in Sicherheit, mit Teilhabe und Perspektiven aufbauen möchten. Ergänzungen, Korrekturhinweise und Anregungen sind erwünscht.

Das Projekt wird unterstützt vom Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales sowie der UNO-Flüchtlingshilfe. Wir danken Dr. Barbara Weiser vom DICV Osnabrück, die es auf sich genommen hat, den Leitfaden von Grund auf neu zu strukturieren und auf den neuesten rechtlichen Stand zu bringen.

Spenden

Der Leitfaden ist der meistgenutzte Bereich unserer Homepage. Tagtäglich arbeiten viele Beratungsstellen, Geflüchtete und Unterstützer:innen mit dem Leitfaden. Um unsere Arbeit in gewohnter Weise fortsetzen zu können, ist der Flüchtlingsrat Niedersachsen dringend auf Spenden angewiesen. Spenden sind direkt über unserer Seite möglich, weitere Hinweise zu Spendenmöglichkeiten gibt es hier. Wir freuen uns sehr über die Unterstützung!

Gliederung des Leitfadens

Nutzung und Alternativen

Block A: Zugang zum/Ablauf vom/ Status während (des) Asylverfahren(s)

1. Der Zugang zu einer inhaltlichen Prüfung eines Asylantrages in der BRD

1.1 Wer kann einen Asylantrag stellen?
1.2 Wie und wo stellt man einen Asylantrag?

2. Die Anhörung

2.1 Vor der Anhörung
2.2 Während der Anhörung
2.3 Nach der Anhörung

3. Wer bekommt Asyl?

3.1 Voraussetzungen für die Asyl- und Flüchtlingsanerkennung
3.2 Voraussetzungen für die Anerkennung als subsidiär Schutzberechtigter
3.3 Voraussetzungen für die Feststellung von anderen („nationalen“) Abschiebungsverboten
3.4 Folgeantrag

4. Der Status von Flüchtlingen mit „Aufenthaltsgestattung“

4.1 Aufenthaltsrechtliche Situation
4.2 Wohnen, Umziehen und Residenzpflicht
4.3 Arbeit und Ausbildung
4.4 Soziale Sicherung
4.5 Medizinische Versorgung
4.6 Familienleistungen
4.7 Deutschkurs, Kindergarten, Schule, Studium

5. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

5.1 Anerkennung als Asylberechtigte/r bzw. als Flüchtling
5.2 Anerkennung als subsidiär Schutzberechtigte/r
5.3 Feststellung von anderen („nationalen“) Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG
5.4 Ablehnung
5.5 Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“
5.6 Kein neues Asylverfahren nach dem Folgeantrag

6. Flüchtlinge im Dublin-Verfahren bzw. mit einer Anerkennung in einem anderen EU-Staat

6.1 Die Dublin-III-Verordnung: Regelungen für die Zuständigkeit für das Asylverfahren
6.2 Schutzgewährung in anderem EU-Mitgliedsstaat (sog. Anerkannten“-Fällen)
6.3 Anderweitige Sicherheit vor Verfolgung

7. Das Gerichtsverfahren

Block B: Status je nach gewährter Schutzform

8. Der Status von Flüchtlingen mit Anerkennung als Asylberechtigte oder als GFK-Flüchtlinge (d.h.: Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 oder Abs. 2 Satz 1 Alternative 1 AufenthG)

8.1 Aufenthaltsrechtliche Situation
8.2 Wohnen, Umziehen und Reisen
8.3 Arbeit und Ausbildung
8.4 Soziale Sicherung
8.5 Medizinische Versorgung
8.6 Familienleistungen
8.7 Deutschkurs, Kindergarten, Schule, Studium

9. Der Status von Flüchtlingen mit subsidiärem Schutz (d.h.: Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 Satz 1, Alternative 2 AufenthG)

9.1 Aufenthaltsrechtliche Situation
9.2 Wohnen, Umziehen und Reisen
9.3 Arbeit und Ausbildung
9.4 Soziale Sicherung
9.5 Medizinische Versorgung
9.6 Familienleistungen
9.7 Deutschkurs, Kindergarten, Schule, Studium

10. Der Status von Flüchtlingen, bei welchen ein Abschiebungsverbot gem. § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG festgestellt wurde bzw. von s.g. „national Schutzberechtigten“ (d.h.: Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG)

10.1 Aufenthaltsrechtliche Situation
10.2 Wohnen, Umziehen und Reisen
10.3 Arbeit und Ausbildung
10.4 Soziale Sicherung
10.5 Medizinische Versorgung
10.6 Familienleistungen
10.7 Deutschkurs, Kindergarten, Schule, Studium

Block C: Status und Perspektiven insbesondere nach negativem Abschluss eines Asylverfahrens

11. Droht die Abschiebung oder muss/kann eine Duldung erteilt werden?

11.1 Duldung wegen der Unmöglichkeit der Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen
11.2 Duldung für Personen mit ungeklärter Identität
11.3 Duldung wegen eines Abschiebungstopps
11.4 Ausbildungsduldung
11.5 Beschäftigungsduldung
11.6 Ermessensduldung

12. Der Status von Flüchtlingen mit einer „Duldung“

12.1 Aufenthaltsrechtliche Situation
12.2 Wohnen, Umziehen und Reisen
12.3 Arbeit und Ausbildung
12.4 Soziale Sicherung
12.5 Medizinische Versorgung
12.6 Familienleistungen
12.7 Deutschkurs, Kindergarten, Schule, Studium

13. Asylfolgeantrag

14. Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Heranwachsende (d.h.: Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG)

14.1 Aufenthaltsrechtliche Situation

14.1.1 Die Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 1 AufenthG
14.1.2 Die Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 2 Satz 1 AufenthG
14.1.3 Die Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 2 Satz 2 AufenthG
14.1.4 Die Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 2 Satz 3 AufenthG
14.1.5 Die Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 2 Satz 4 AufenthG

14.2 Wohnen, Umziehen und Reisen
14.3 Arbeit und Ausbildung
14.4 Soziale Sicherung
14.5 Medizinische Versorgung
14.6 Familienleistungen
14.7 Deutschkurs, Kindergarten, Schule, Studium

15. Aufenthaltserlaubnis über nachhaltige Integration (d.h.: Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG)

15.1 Aufenthaltsrechtliche Situation

15.1.1 Aufenthaltserlaubnis nach § 25b Abs. 1 AufenthG
15.1.2 Aufenthaltserlaubnis nach § 25b Abs. 4 AufenthG
15.1.3 Aufenthaltserlaubnis nach § 25b Abs. 6 AufenthG

15.2 Wohnen, Umziehen und Reisen
15.3 Arbeit und Ausbildung
15.4 Soziale Sicherung
15.5 Medizinische Versorgung
15.6 Familienleistungen
15.7 Deutschkurs, Kindergarten, Schule, Studium

16. Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung (d.h.: Aufenthaltserlaubnis nach § 19d AufenthG)

16.1 Aufenthaltsrechtliche Situation
16.2 Wohnen, Umziehen und Reisen
16.3 Arbeit und Ausbildung
16.4 Soziale Sicherung
16.5 Medizinische Versorgung
16.6 Familienleistungen
16.7 Deutschkurs, Kindergarten, Schule, Studium

17. Aufenthalt aus humanitären Gründen (d.h.: Aufenthaltserlaubnis nach §§ 25 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 5 AufenthG)

17.1 Aufenthaltsrechtliche Situation
17.2 Wohnen, Umziehen und Reisen
17.3 Arbeit und Ausbildung
17.4 Soziale Sicherung
17.5 Medizinische Versorgung
17.6 Familienleistungen
17.7 Deutschkurs, Kindergarten, Schule, Studium

18. Härtefallregelung und Altfallregelung (d.h.: Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 und § 23 a AufenthG)

18.1 Aufenthaltsrechtliche Situation
18.2 Wohnen, Umziehen und Reisen
18.3 Arbeit und Ausbildung
18.4 Soziale Sicherung
18.5 Medizinische Versorgung
18.6 Familienleistungen
18.7 Deutschkurs, Kindergarten, Schule, Studium

19. Aufenthaltsrecht aus anderen Gründen und sonstige Möglichkeiten

19.1 Aufenthaltsperspektiven aus familiären Gründen (Heirat, Kinder)
19.2 Recht auf Wiederkehr
19.3 Petition
19.4 Rückkehr und Wiedereinreise zur Arbeit oder Ausbildung
19.5 Sonstige Rückkehr oder Weiterwanderung
19.6 Kirchenasyl
19.7 Leben in der Illegalität

20. Abschiebungshaft, die Durchführung einer Abschiebung und deren Folgen

20.1 Anordnung von Abschiebungshaft
20.2 Die Situation in der Abschiebungshaft
20.3 Überstellungshaft
20.4 Ausreisegewahrsam
20.5 Mitwirkungshaft
20.6 Die Durchführung der Abschiebung
20.7 Die Folgen einer Abschiebung

Block D: Hinweise für Schutzsuchende/ Schutzberechtigte in anderen (Übergangs)Situationen

21. Status von Flüchtlingen mit einer Fiktionsbescheinigung

22. Möglichkeit der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, wenn besondere Umstände vorliegen und das Verlassen der BRD eine außergewöhnliche Härte darstellen würde ( d.h. Aufenthaltserlaubnis gem. §25 Abs. 4 S. 2 AufenthG )

22.1 Aufenthaltsrechtliche Situation
22.2 Wohnen, Umziehen und Reisen
22.3 Arbeit und Ausbildung
22.4 Soziale Sicherung
22.5 Medizinische Versorgung
22.6 Familienleistungen
22.7 Deutschkurs, Kindergarten, Schule, Studium

23. Flüchtlinge mit humanitären Aufenthaltstiteln, welche im Rahmen von Bundes- oder Landesaufnahmeprogrammen oder Resettlement eingereist sind

23.1 Aufenthaltsrechtliche Situation
23.2 Wohnen, Umziehen und Reisen
23.3 Arbeit und Ausbildung
23.4 Soziale Sicherung
23.5 Medizinische Versorgung
23.6 Familienleistungen
23.7 Deutschkurs, Kindergarten, Schule, Studium

24. Status bei Aufnahme aus dem Ausland nach § 22 AufenthG

24.1 Aufenthaltsrechtliche Situation
24.2 Wohnen, Umziehen und Reisen
24.3 Arbeit und Ausbildung
24.4 Soziale Sicherung
24.5 Medizinische Versorgung
24.6 Familienleistungen
24.7 Deutschkurs, Kindergarten, Schule, Studium

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