Besonderheiten gelten, wenn Sie bereits früher einen Asylantrag in Deutschland gestellt haben. Jeder weitere Asylantrag ist ein so genannter Folgeantrag. In diesem Fall prüft das BAMF zunächst, ob es Gründe gibt, die ein Wiederaufgreifen des Verfahrens rechtfertigen. Solche Gründe sind die Änderung der Sachlage oder der Rechtslage und neue Beweismittel.[1] Einzelheiten zum Folgeantrag finden Sie im Kapitel 13.
[1] § 71 Abs. 1 S. 1 AsylG; § 51 Abs. 1 VwVfG.