Treffen die in den Kapiteln 11 bis 19.6 geschilderten Konstellationen nicht auf Sie zu, haben Sie leider nicht mehr viele Möglichkeiten. Wenn Sie ohne Aufenthaltsrecht in Deutschland bleiben, machen Sie sich damit auch strafbar.[1] Bedenken sollten Sie dabei auch die Risiken von Abschiebungshaft und die Folgen einer Abschiebung.
[1] § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG.