In der Einführung zu Block C wurde dargestellt, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie nach dem negativen Abschluss eines Asylverfahrens haben.
In diesem Kapitel wird erläutert, welche sonstigen Möglichkeiten und Perspektiven Sie haben, wenn Sie nach dem negativen Abschluss
- keine Aufenthaltserlaubnis nach §§ 25a, 25b, 25 Abs. 5, AufenthG erhalten können,
- ein Asylfolgeantrag und ein Härtefallersuchen aussichtslos erscheinen und
- (noch) keine Duldungsgründe vorliegen;
zu den Einzelheiten hierzu vgl. Einführung zu Block C).
Auch hier gilt: wenden Sie sich umgehend an eine Beratungsstelle oder ggf. an eine spezialisierte Anwaltskanzlei, um Ihre Möglichkeiten ausführlich zu klären.