16.2 Wohnen, Umziehen und Reisen

Wohnen

Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 19d AufenthG erhalten Sie nur, wenn Sie ausreichenden Wohnraum haben.[1]

Reisen und Umziehen

Innerhalb Deutschlands dürfen Sie sich frei bewegen.

Sie können nur in und durch die Europäische Union reisen, sofern Sie bestimmte Einreisebedingungen erfüllen. So müssen Sie unter anderem im Besitz eines gültigen Reisedokuments oder, wenn gefordert, eines Visums sein. In der EU dürfen Sie sich dann für drei Monate – jeweils innerhalb einer Frist von sechs Monaten – ohne einen speziellen Aufenthaltstitel aufhalten, allerdings nur, wenn Sie dort keine Arbeit aufnehmen.[2]

Ein Umzug ist schwierig: Grundsätzlich müssen Sie in Deutschland leben, weil nur hier ihre Aufenthaltserlaubnis gilt. Im Einzelfall kann aber ein anderer Staat aus besonderen Gründen (zum Beispiel Heirat mit einem Staatsangehörigen dieses Staates) einen Umzug zulassen.

Entscheidend sind also immer die jeweiligen Einreisebestimmungen des Landes, in welches Sie reisen oder umziehen wollen.

  • Wenn Sie reisen oder umziehen wollen, erkundigen Sie sich im Einzelfall bei der Botschaft des betreffenden Landes über die genauen Bedingungen (Visumspflicht, Einwanderungsmöglichkeiten und anderes) und wenden Sie sich bei besonderen Problemen (zum Beispiel Familienzusammenführung) an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin. Botschafts- und Konsulatsadressen in Deutschland sowie weitere Informationen zu den Staaten erhalten Sie im Internet beim Auswärtigen Amt: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/LaenderReiseinformationen_node.html

 

[1] § 18a Abs. 1 Nr. 2 AufenthG.

[2] Art. 21 Abs. 1 Schengener Durchführungsübereinkommen.

Inhalt dieses Kapitels:

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