Datum/Zeit
15.05.2019
09:30 - 17:00 Uhr
Veranstaltungsort
Kulturzentrum Pavillon
Lister Meile 4
Hannover
* Die Tagung ist ausgebucht *
Sollten Sie keinen Platz mehr bekommen haben, können Sie uns ihr Interesse an der Thematik dieser Tagung gern mitteilen. Wir werden ggfs. versuchen die Fachtagung zu wiederholen.
Liebe Interessierte,
am Mittwoch, den 15.05.2019 von 9:30 – 17:00 Uhr veranstaltet der Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. , im Rahmen des Projekts „Durchblick“ eine Fortbildung in Hannover zum Thema „UMF und junge volljährige Geflüchtete – Die Begleitung im Klageverfahren und aufenthaltsrechtliche Perspektiven“.
Datum: Mittwoch, 15.05.2019
Ort: Kulturzentrum Pavillion (Raum 1), Lister Meile 4, Hannover
Zeit: 9:30 Uhr (Ankunft) – 10.00 – 17:00 Uhr
Referentinnen: Dörthe Hinz, Gerlinde Becker (Flüchtlingsrat Niedersachsen)
Hintergrund: Einige junge Geflüchete sind von einer Ablehnung ihres Asylantrages betroffen und befinden sich im laufenden Klageverfahren. Aufgrund der derzeitigen Überlastung der Verwaltungsgerichte dauern viele Verfahren bis zu einem Jahr oder sogar länger. Die Statistik der Verwaltungsgerichte 2017/18 verweist außerdem auf eine hohe Fehlerquote der getroffenen ablehnenden Entscheidungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Insbesondere für viele Jugendliche und junge Erwachsene ist dieser Wartezustand im unsicheren Aufenthaltsstatus schwer auszuhalten. Es ist demnach in jeder Hinsicht sehr entscheidend, die jungen Menschen in diesem Verfahren umfassend zu unterstützen, zu informieren und zu begleiten.
Inhalte: Die Fortbildung widmet sich der Frage, welche asyl- und aufenthaltsrechtlichen Schritte nach der negativen Entscheidung im Asylverfahren vor dem BAMF gemacht werden könnten und sollten.Teil 1 widmet sich der Begleitung im Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht (VG). Wir werden uns mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und Abläufen vertiefend beschäften. Ein besonderer Schwerpunkt wird auf den Handlungsmöglichkeiten und – empfehlungen während des Klageverfahrens liegen sowie der Vorbereitung auf die mündliche Verhandlung.Teil 2 widmet sich den aufenthaltsrechtlichen Perspektiven ohne Asylantrag bzw. nach negativem Abschluss eines Asylverfahrens (vor BAMF und VG). Darunter sind insbesondere die Ausbildungsduldung“ (§ 60a Abs.2 S.4 Aufenthaltsgesetz), die „Bleiberechtsregelung für gut integrierte Jugendliche und junge Heranwachsende“ (§ 25a Aufenthaltsgesetz) sowie das „Härtefallverfahren“ (§ 23a Aufenthaltsgesetz) zu zählen.
Die Fortbildung beinhaltet sowohl Vorträge als auch praktische Übungen.
Anmeldung: Die Teilnahme an der Fortbildung ist kostenfrei. Die Teilnehmendenzahl ist auf 40 Personen begrenzt.
Wir bitten daher um Anmeldung bis zum 2.05.2019 an :Gerlinde Becker: gb@nds-fluerat.org
Das Programm können Sie der Einladung entnehmen. Wir freuen uns auf eine interessante Veranstaltung mit Ihnen.
Bei inhaltlichen und organisatorischen Fragen können Sie sich an Dörthe Hinz (dh@nds-fluerat.org) und Gerlinde becker (gb@nds-fluerat.org) wenden.