Welche Rechte haben Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften?

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Datum/Zeit
12.04.2019
11:00 - 14:30 Uhr

Veranstaltungsort
Freizeitheim Linden
Windheimstr. 4
39451 Hannover


Leben in Flüchtlingsunterkünften

Eine Veranstaltung des Flüchtlingsrats und des VNB e.V. Niedersachsen im Rahmen des AMBA-Netzwerks

Referenten:

  1. Dr. Hendrik Cremer, Deutsches Institut für Menschenrechte
  2. Muzaffer Öztürkyilmaz, Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.

Schwerpunkte:

  1. Unverletzlichkeit der Wohnung: Rechte von Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften
  2. Gebühren der Unterbringung

Menschen, die in Deutschland Asyl suchen, leben häufig über lange Zeiträume – mitunter über mehrere Jahre – in Gemeinschaftsunterkünften. In diesen Einrichtungen verbringen die Erwachsenen und Kinder viel Zeit; sie wohnen, essen und schlafen auf wenig Raum. Die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften bedingt tiefe Eingriffe in die Privat- und Intimsphäre der Bewohner*innen. Regelmäßig berichten Bewohner*innen, dass ihre Wohn- und Schlafräume durch Dritte betreten oder gar durchsucht werden. Nahezu ebenso regelmäßig berichten Bewohner*innen, dass Besucher*innen oder gar ihnen selbst Zutritts- oder Hausverbote erteilt werden.

Der Vortrag von Dr. Hendrik Cremer beleuchtet, inwiefern diese Praxis mit dem Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung aus Art. 13 Grundgesetz vereinbar ist. Zudem erläutert er die verfassungsrechtlichen Anforderungen, an denen Hausordnungen für Gemeinschaftsunterkünfte zu messen sind. Im Anschluss an den Vortrag erhalten die Teilnehmer*innen die Möglichkeit zu Rückfragen und zur Diskussion.

Sofern Asylsuchende oder anerkannte Flüchtlinge (noch) in Gemeinschaftsunterkünften wohnen (müssen) und ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten, sind sie verpflichtet, die Gebühren der Unterbringung selbst zu tragen. Dabei werden sie teilweise mit horrenden Gebührenforderungen der Kommunen konfrontiert. So sollen Geflüchtete etwa bis zu 700 € monatlich für einen Schlafplatz in einem 35m2 Zimmer zahlen, das sie sich mit mehreren Personen teilen. Zahlungsforderungen, die in privatrechtlichen Mietverhältnissen als „Wucher“ zu werten sind, sollen in Form von öffentlich – rechtlichen Gebührenforderung rechtmäßig sein. Andere Kommunen wiederum haben die Gebühren für die Unterbringung in Flüchtlingsgemeinschaftsunterkünften auf einen Maximalbetrag gedeckelt. Der Vortrag von Muzaffer Öztürkyilmaz vermittelt einen Überblick zum Gebührenrecht, vergleicht die Gebührensatzungen verschiedener Kommunen miteinander und bietet den Teilnehmer*innen ausreichend Gelegenheit, um juristische und politische Handlungsstrategien zur Problemlösung zu diskutieren.

gefördert durch:

Programm:

11.00 – 12.30 Uhr           Unverletzlichkeit der Wohnung

                                    Dr. Hendrik Cremer, Deutsches Institut für Menschenrechte

 

12.30 – 13.00 Uhr        Pause

 

13.00 – 14.30 Uhr        Gebühren der Unterbringung

                                    Muzaffer Öztürkyilmaz, Flüchtlingsrat Niedersachsen

 

Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an alle Gremien und Behörden, die für Ausgestaltung von Hausordnungen und Gebührensatzungen zuständig sind sowie an Mitarbeiter*innen von Gemeinschaftsunterkünften, aber auch an andere haupt- oder ehrenamtlich in der Flüchtlingsarbeit Tätige.

Mitzubringen:
Sofern vorhanden, bringen Sie bitte die Hausordnung „ihrer“ Gemeinschaftsunterkunft und/oder die Gebührensatzung „ihrer“ Kommune mit.

Anmeldung:
Eine verbindliche Anmeldung beim VNB ist erforderlich. Die Anzahl der Teilnehmenden ist auf maximal 60 beschränkt. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung bzw. Absage per E-Mail.

Link zur Anmeldung: https://www.vnb-ev.de/index.php?module=011700&dat=12438 

 

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