Das neue Chancen-Aufenthaltsrecht

Datum/Zeit
25.05.2023
15:00 - 17:00 Uhr


Im Januar 2023 ist das Chancenaufenthaltsrecht in Kraft getreten, welches vielen Menschen mit Duldung, die bereits mehrere Jahre in Deutschland leben, neue Bleibeperspektiven eröffnet. Neben der Einführung einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe (nach dem neuen § 104c AufenthG), werden für die schon bestehenden Bleiberechtsregelungen nach § 25a und § 25b Aufenthaltsgesetz die Voraussetzungen erleichtert. Auch wenn die Aufenthaltserlaubnis auf Probe zum Erteilungszeitpunkt keine sog. Integrationsleistungen verlangt, so müssen die Betroffenen aber spätestens bei dem Übergang in eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b AufenthG i.d.R. durch Arbeit perspektivisch ihren Lebensunterhalt (teilweise) sichern oder eine Ausbildung absolvieren. In der Online-Schulung (Zoom) werden die Erteilungsvoraussetzungen näher erläutert. Außerdem besteht genügend Zeit für eine Diskussion.

Die Teilnahme ist kostenlos.

Die Schulung findet digital auf der Plattform Zoom statt. Den link erhalten sie nach  Anmeldung:


    Dies ist eine Schulung des Arbeitsmartprojektes AZG. Das Projekt „AZG – Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete“ wird im Rahmen des ESF Plus-Programms „WIR – Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.

     

    gefördert durch:

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