Der Flüchtlingsrat Niedersachsen verfügt über zwei landesweites Projekte zur Einzelfallberatung für direkt betroffene Menschen, Haupt- oder Ehrenamtliche, Angehörige und Unterstützer:innen: die Beratung gemäß der Richtlinie Migrationsberatung des niedersächsischen Sozialministeriums und eine vom Bund geförderte, landesweite und dezentrale Asylverfahrensberatung.
- Das Projekt auf Grundlage der Richtlinie Migrationsberatung bietet vor allem eine aufenthaltsrechtliche Beratung in Einzelfällen an, wobei die aufenthaltsrechtliche Ausgangssituation unerheblich ist.
- Beide Projekte haben das Ziel, eine konstante Aktualisierung und nachhaltige fachliche Fortbildung der einschlägigen Akteur:innen zu ermöglichen und als Vermittlungsstelle zu einer Klarstellung und Lösung regionaler oder landesweiter problematischen Fragestellungen beizutragen.
- Zum 01. Oktober 2023 haben wir mit einer vom Bund geförderten, landesweiten und dezentralen Asylverfahrensberatung begonnen. Unser Beratungsangebot steht grundsätzlich allen Asylsuchenden in Niedersachsen offen. Für queere und anderen vulnerable Personengruppen halten wir jedoch zusätzlich ein spezielles Beratungsangebot vor.
Die Beratung erfolgt telefonisch, per E-Mail und gegebenenfalls auch persönlich.
Kontakt
Siehe hier.
Finanzierung
Das Projekt gemäß der Richtlinie Migrationsberatung wird vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung finanziert.
Die Asylverfahrensberatung wird vom Bund finanziert.