Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 9 Absatz 1 Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.nds-fluerat.org/.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 9 Absatz 1 NBGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 9 Absatz 1 NBGG
Es sind auf der Website generell noch keine Informationen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des NBGG kontinuierlich um.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 02.04.2025 erstellt und am 02.04.2025 zuletzt überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Röpkestr. 12
30173 Hannover
Telefon +49 551 98 24 60 30
Telefax +49 511 98 24 60 31
E-Mail: barrierefrei@nds-fluerat.org

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des/der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG
im Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS)
Postfach 141
30001 Hannover
Landesbeauftragte@ms.niedersachsen.de
Telefon 0511-120 4008
Webseite: hhttps://www.behindertenbeauftragte-niedersachsen.de

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 13 NBGG wird hingewiesen.

Stand April 2025

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