Wofür wir stehen

In English: what we stand for

Anspruch auf eine Prüfung der Fluchtgründe

Ein Teil der Asylsuchenden erhält nicht einmal die Chance auf ein Asylverfahren und wird unter Bezugnahme auf die Dublin III – Verordnung in andere europäische Länder abgeschoben. Diesen europäischen Verschiebebahnhof lehnt der Flüchtlingsrat ab, zumal in vielen Länder ein faires Asylverfahren nicht gewährleistet ist sowie oftmals problematische Aufnahmebedingungen und menschenunwürdige Lebensbedingungen für Flüchtlinge herrschen. Daher unterstützen wir Geflüchtete, die sich gegen eine Abschiebung mit juristischen Mitteln wehren. Wenn keine Rechtsmittel dagegen möglich oder aussichtsreich sind, zeigen wir Perspektiven auf und vermitteln Kontakte, unabhängig vom rechtlichen Status.

Ringen um Anerkennung

Auch wer zum Asylverfahren zugelassen wird, hat es nicht leicht, Schutz zu finden: Nur ein Teil aller Schutzsuchenden wird als Flüchtling anerkannt oder erhält sonstigen Schutz. Mit ablehnenden Entscheidungen, die das „Bundesamt für Migration und Flüchtlinge“ als zuständige Behörde trifft, sind viele Geflüchtete nicht einverstanden und versuchen vor Gericht, ihre Anerkennung zu erreichen. Dabei unterstützt sie der Flüchtlingsrat, denn staatliche Hilfen vor Gericht gibt es für Flüchtlinge nur im Ausnahmefall.

Schutz vor einer zweiten Vertreibung

Nach jahrelangem Asylverfahren und geduldetem Aufenthalt ist eine Rückkehr ins Herkunftsland oft nicht mehr zumutbar. Im Laufe der Zeit gehen die Geflüchteten Beziehungen ein: Sie besuchen die Schule, beginnen eine Ausbildung und Arbeit und schließen Freundschaften. Der Flüchtlingsrat kämpft für ein Bleiberecht aller Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland gefunden haben.

Die Abschreckungspolitik gegenüber Schutzsuchenden überwinden!

Asylsuchende und geduldete Geflüchtete dürfen sich ihren Wohnsitz nicht aussuchen, sondern müssen in Unterkünften leben, die ihnen zugewiesen werden. In den ersten Monaten werden sie oftmals unnötig lange in landeseigenen Aufnahmeeinrichtungen festgehalten und unterliegen dort einem Arbeitsverbot. Diese Politik, die ein Ankommen der Menschen am Zielort hinauszögert und sie im „Dazwischen“ festhält, ist geeignet, Schutzsuchende zu zermürben, sie verhindert eine frühzeitige Integration und Teilhabe. Vielen Geflüchteten bleiben Partizipationsangebote und Hilfen lange verschlossen, die anderen Migrant*innen angeboten werden. Über das sog. „Asylbewerberleistungsgesetz“ erhalten Asylsuchende in den ersten drei Jahren ihres Aufenthalts geringere Leistungen, die zur Abschreckung über eine „Bezahlkarte“ mit eingeschränkten Funktionen gewährt werden, und eine eingeschränkte Krankenversorgung. Diese Form der Sonderbehandlung wollen wir ändern, da wir sie für verfassungswidrig halten.

„Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren“, entschied das Bundesverfassungsgericht in seinem Grundsatzurteil vom 18. Juli 2021.

Integration und Teilhabe auch für Schutzsuchende

Der Flüchtlingsrat macht sich dafür stark, dass alle Asylsuchenden möglichst von Beginn an Bildungschancen und Teilhabemöglichkeiten erhalten und sozialrechtlich mit EU-Bürger:innen gleichgestellt werden. In der politischen Lobbyarbeit auf kommunaler, Landes- und Bundesebene setzen wir uns gemeinsam mit anderen Initiativen für gesetzliche und administrative Verbesserungen ein. Unabhängig vom Ausgang des Asylverfahrens müssen Geflüchtete die Chance haben, ihre Kompetenzen einbringen zu können, zu erweitern und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.

Zu den politischen Positionen des Flüchtlingsrats Niedersachsen.

Weiterlesen: Fördermittel

Jetzt spenden und unsere Arbeit unterstützen!