Unser Selbstverständnis

In English: Self-conception.

Anspruch auf eine Prüfung der Fluchtgründe

Ein Teil der Asylsuchenden erhält nicht einmal die Chance auf ein Asylverfahren und wird unter Bezugnahme auf die Dublin III – Verordnung in andere europäische Länder abgeschoben. Diesen europäischen Verschiebebahnhof lehnt der Flüchtlingsrat ab, zumal in vielen Länder ein faires Asylverfahren nicht gewährleistet ist sowie oftmals problematische Aufnahmebedingungen und menschenunwürdige Lebensbedingungen für Flüchtlinge herrschen. Daher unterstützen wir Flüchtlinge, die sich gegen eine Abschiebung mit juristischen Mitteln wehren. Wenn keine Rechtsmittel dagegen möglich oder aussichtsreich sind, zeigen wir Perspektiven auf und vermitteln Kontakte, unabhängig vom rechtlichen Status.

Ringen um Anerkennung

Auch wer zum Asylverfahren zugelassen wird, hat es nicht leicht, Schutz zu finden: Nur ein Teil aller Flüchtlinge wird als Flüchtling anerkannt oder erhält sonstigen Schutz. Mit ablehnenden Entscheidungen, die das „Bundesamt für Migration und Flüchtlinge“ als zuständige Behörde trifft, sind viele Flüchtlinge nicht einverstanden und versuchen vor Gericht, ihre Anerkennung zu erreichen. Dabei unterstützt sie der Flüchtlingsrat, denn staatliche Hilfen vor Gericht gibt es für Flüchtlinge nur im Ausnahmefall.

Zu den politischen Positionen des Flüchtlingsrats Niedersachsen.

Schutz vor einer zweiten Vertreibung

Nach jahrelangem Asylverfahren und geduldetem Aufenthalt ist eine Rückkehr ins Herkunftsland oft nicht mehr zumutbar. Im Laufe der Zeit gehen die Flüchtlinge Beziehungen ein: Sie besuchen die Schule, beginnen eine Ausbildung und Arbeit und schließen Freundschaften. Der Flüchtlingsrat kämpft für ein Bleiberecht aller Flüchtlinge, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland gefunden haben.

Die Abschreckungspolitik gegenüber Flüchtlingen überwinden!

Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge dürfen sich ihren Wohnsitz nicht aussuchen, sondern müssen in ihnen zugewiesenen Unterkünften leben. In den ersten Monaten unterliegen sie einem Arbeitsverbot. Vielen Flüchtlingen bleiben Partizipationsangebote und Hilfen verschlossen, die anderen Migrant:innen angeboten werden. Das wollen wir ändern.

Integration und Teilhabe auch für Flüchtlinge

Der Flüchtlingsrat macht sich dafür stark, dass alle Flüchtlinge möglichst von Beginn an Bildungschancen und Teilhabemöglichkeiten erhalten und sozialrechtlich mit EU-Bürger:innen gleichgestellt werden. In der politischen Lobbyarbeit auf kommunaler, Landes- und Bundesebene setzen wir uns gemeinsam mit anderen Initiativen für gesetzliche und administrative Verbesserungen ein. Unabhängig vom Ausgang des Asylverfahrens müssen Flüchtlinge die Chance haben, ihre Kompetenzen einbringen zu können, zu erweitern und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.

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