Stand: Mai 2024
Abschiebungen in den Irak
Neue Lage: Seit dem 04.06.2024 gibt es einen Abschiebungsstopp für weibliche und minderjährige Êzîd:innen aus dem Irak bis zum 01.09.2024. Ausgenommen von dem Abschiebungsstopp sind Personen, „bei denen eine vollziehbare Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthG erlassen wurde oder bei denen ein Ausweisungsinteresse gemäß §§ 53 und 54 AufenthG besteht – wobei Geldstrafen bis zu 50 Tagessätzen außer Betracht bleiben können – sowie die Personen, die hartnäckig die Mitwirkung an der Identitätsklärung verweigern“. (siehe Erlass vom 04.06.2024).
Im April 2024 wurde der Abschiebungsstopp in den Irak auch in Niedersachsen beendet. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hatte diese die Entscheidung des niedersächsischen Innenministerium stark kritisiert. (siehe Erlass vom 10.04.2024).
Informationen für Geflüchtete aus dem Irak finden Sie hier: Abschiebungen Irak_Juni2024 (Stand: Juni 2024).
Den Erlass über die Belehrung Iraker:innen zum Antrag an Härtefallkommission finden Sie hier: Erlass über Belehrung Iraker:innen zu Antrag an Härtefallkommission 11.04.2024.