Asylfolgeantrag und-verfahren

Ausschlussfrist für Folgeanträge nicht mehr anwendbar

In einer Entscheidung von September 2021 hat der EuGH grundlegende Feststellungen zur Prüfung von Asylfolgeanträgen getroffen. Die Ausführungen des EuGH haben auch Auswirkungen auf die deutsche Rechtslage. Weiterlesen unter: https://www.asyl.net/view/eugh-staerkt-rechte-von-asylsuchenden-bei-asylfolgeantraegen

Auch Berlin hilft hat hierzu umfassende Informationen veröffentlicht und aktuell zusammengefasst:

„Grundsätzlich kann nach diesem Urteil ein Folgeantrag nun auch nach Ablauf von 3 Monaten gestellt werden. Dies hat das BAMF auch so bereits anerkannt und wird es umsetzen.“

 

Arbeitshilfen:

Berlin hilft: Afghanistan: Afghanistan: Folgeantrag – Wann, wie & für wen? (seit 6.10.2021)

Pro Asyl: Hinweise für afghanische Flüchtlinge und ihrer Berater:innen (seit 21.09.2021; wird regelmäßig aktualisiert).

Deutscher Caritasverband e.V.: Folgeanträge von afghanischen Staatsbürger:innen nach der Machtübernahme der Taliban (Stand: 15.09.2021).

 

Infoverbund Asyl&Migration: Broschüre „Der Asylfolgeantrag“. Erläuterungen zu den Voraussetzungen für die erneute Prüfung von Asylanträgen und zum Ablauf des Folgeverfahrens (Stand: Dez. 2018).

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