Wenn Personen auf dem Landweg (ohne ein Visum) eingereist sind, muss in der Regel ein Asylantrag gestellt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Wichtig: Neben den Ortskräften und ihren Familien, haben auch andere Personengruppen Aufnahmezusagen erhalten – u.a. wegen einer Tätigkeit in der Entwicklungszusammenarbeit mit deutschen Organisationen, einer Tätigkeit bei deutschen Behörden im Ausland oder aber aufgrund einer Gefährdungsmeldung. Darüber hinaus reisen regelmäßig Personen auf Grundlage des Bundesaufnahmeprogrammes ein.