Trennung? Scheidung?

[Stand 2019]

Im Asylverfahren

Teilen Sie dem BAMF sofort ihre Trennung mit. Briefe und Mitteilungen kommen dann nur zu Ihnen und Ihrer neuen Adresse. Wegen der Trennung können neue Asylgründe für Sie entstehen. Das BAMF muss neue Gründe aufgrund der Trennung prüfen. Sprechen Sie hierfür mit einer Beratungsstelle.
Es gibt zusätzlich Rechtsanwält:innen, die für Familienrecht zuständig sind. Sie kennen sich aus mit den Themen Scheidung und Sorgerecht für die Kinder.

Mit einer Aufenthaltserlaubnis

Was passiert mit meiner Aufenthaltserlaubnis bei einer Trennung?
Wenn Sie selber einen Schutz als Flüchtling erhalten haben, besitzen Sie eine Aufenthaltserlaubnis unabhängig von ihrem Ehepartner. Getrennt oder zusammen, ist für den Aufenthaltstitel nicht wichtig. Auch Angehörige von anerkannten Flüchtlingen erhalten oft ein eigenständiges Aufenthaltsrecht durch Familienasyl.

Sind Sie durch Ihren Ehepartner nach Deutschland gekommen und wollen sich trennen?
Grundsätzlich erhält der zugezogene Partner erst nach 3 Jahren Ehe eine Aufenthaltserlaubnis bei Trennung.
ABER: Eine eigene Aufenthaltserlaubnis bekommt man vor 3 Jahren Ehe, wenn es schwere Gründe für die Trennung gibt. Schwere Gründe sind zum Beispiel: eine Rückkehr als geschiedene Frau ist viel zu gefährlich, es ist eine Zwangsehe, Sie oder Ihre Kinder erleben häusliche Gewalt.

Wenden Sie sich vorher an eine Beratungsstelle vor Ort.

 

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