Geschlossene Botschaften, keine Termine: Der komplette Familiennachzug ist zum Erliegen gekommen. Zur ohnehin langen Trennung der Familien durch gesetzliche Einschränkungen und den Bürokratie-Dschungel bei Familiennachzug kommen erschwerend ad hoc-Maßnahmen im Zuge der Corona-Pandemie hinzu.
In Folge der Maßnahmen, die die Bundesregierung zur Eindämmung des Corona-Virus unternommen hat, wurden die meisten deutschen Auslandsvertretungen für Familiennachzugsangelegenheiten bis auf weiteres geschlossen: Es werden keine Termine für die Antragstellung mehr angeboten, keine angenommenen Anträge bearbeitet, Termine, die zwecks Antragstellung mit jahrelangem Vorlauf gebucht wurden, sind auf Eis gelegt.
Situation in den Flüchtlingslagern extrem schwierig
Die Angehörigen von hier als Schutzberechtigte anerkannten Geflüchteten überleben oft unter schwierigsten Bedingungen, ohne jegliche Schutzmaßnahmen und ohne ärztliche Behandlung als intern Vertriebene in ihren Herkunftsländern oder in Flüchtlingslagern der Nachbarländer.
Eine Folge der Maßnahmen, die die Staatengemeinschaft zur Bekämpfung der Coronakrise unternommen hat, ist die Schließung der Grenzen: Für 167 Länder sind sie teilweise oder vollständig geschlossen. Das hat gravierende Folgen für die Flüchtlinge, die vor Gewalt, Vertreibung und Verfolgung fliehen müssen. 57 Länder – unter anderem Deutschland – haben ihre Grenzen komplett geschlossen, auch für diejenigen, die im Rahmen des Familiennachzugs zu ihren als politisch verfolgt anerkannten engsten Familienangehörigen (Vater, Mutter, Kinder) nach Deutschland kommen wollen und eigentlich einen Rechtsanspruch darauf hätten. Auch UNHCR zeigt sich besorgt über diese Entwicklung.
Corona-Krise: Familiennachzug rückt in weite Ferne
Diese Angehörigen hätten oftmals einen Anspruch auf ein Familienleben in Deutschland in Sicherheit und mit effizienter Gesundheitsversorgung. Betroffene haben viele Jahre in der Warteschlange gestanden, um endlich ihr Recht auf Familiennachzug wahrzunehmen. Deutsche Auslandsvertretungen konnten oft nur unter Inkaufnahme hoher Kosten und Risiken für ihre Sicherheit überhaupt erreicht werden. Für diese Menschen ist die Aussicht auf ein baldiges Wiedersehen mit ihren Familien erneut in weite Ferne gerückt.
Selbst für Visainhaber:innen wird Einreise oftmals verweigert
Es ist nicht einmal klar, ob die Angehörigen, die nach einem jahrelangen bürokratischen Verfahren ihre Visa erhalten haben, überhaupt irgendwann einmal einreisen dürfen: Die Bundesregierung hat eine Grenzschließung für alle Drittstaatsangehörigen verfügt, es sei denn, es liegen dringliche medizinische Gründe vor. Zwar können nach Angaben der Bundespolizei Personen einreisen, die triftige Gründe hierfür angeben. Die Gewährleistung eines Familienlebens auch für anerkannte Flüchtlinge und ihrer Angehörigen zählt nach Auffassung des Bundesinnenministeriums aber nicht dazu.[1]
Infolge der Einreisesperre verfallen bereits erteilte Visa. Die Betroffenen sind gezwungen, ein erneutes Visum zu beantragen. Es sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass das Auswärtige Amt diese Visa unkompliziert, reibungslos und zeitnah neu erteilt. In der Praxis stellen sich jedoch Probleme zum Beispiel für diejenigen, die zu ihren minderjährigen Kinder einreisen möchten: Bei Eintritt der Volljährigkeit entfällt die gesetzliche Grundlage für die Erteilung solcher Visa, da ein Familiennachzug nach geltender Gesetzeslage nur zu minderjährigen Kindern erlaubt ist. Eine erneute Visumserteilung ist nach Aussagen des AA nur im Rahmen der Härtefallregelung („außergewöhnliche Härte“) möglich. Eine solche Lösung sei anzustreben.
Es müssen daher jetzt alle Anstrengungen unternommen werden, damit diese Angehörigen ihren Rechtsanspruch auf Familiennachzug nicht unverschuldet verlieren, weil die Bundesregierung eine rechtzeitige Einreise durch Einreisesperren verhindert hat. Eine „außergewöhnliche Härte“ muss insofern für jeden Einzelfall angenommen werden. Darüber hinaus müssen die Auslandsvertretungen angewiesen werden, einen Nachzug dieser Gruppe nicht vom Nachweis einer Lebensunterhaltssicherung bzw. von ausreichendem Wohnraum abhängig zu machen, sonst droht diese Lösung zu scheitern. Bislang werden im Rahmen der sog. Härtefallregelung Visa nur sehr restriktiv erteilt: Zwischen dem 10. Januar 2015 und dem 30. November 2018 haben die deutschen Auslandsvertretungen weltweit in nur 8.158 Fällen ein Visum nach dieser Vorschrift erteilt.[2]
Kontingent bleibt unausgeschöpft
Ohnehin wird der Familiennachzug zu Schutzberechtigten seit Jahren seitens der Bundesregierung aus politischen Gründen torpediert, mal über gesetzliche Verschärfungen, mal über organisatorisches Versagen. So wird zum Beispiel auch das monatliche Kontingent von 1.000 Visa beim Nachzug von Angehörigen der subsidiär Schutzberechtigten nicht erfüllt: Die deutschen Auslandsvertretungen erfüllten seit August 2019, also schon vor der Corona-Krise, diese Quote nicht mehr: Im Februar 2020 wurden beispielsweise nur 736 Visa ausgestellt.
Charterflüge für Hunderttausende … Urlauber:innen
Die Bundesregierung hat es auf der anderen Seite meisterhaft verstanden, rund 200.000 deutsche Urlauber:innen aus der ganzen Welt in organisierten Charterflügen nach Hause zu holen. Bei ein paar tausend Angehörigen von hier Schutzberechtigten, bei denen es um die Umsetzung ihres Grund- und Menschenrechts auf Familienleben geht, sind ebenso dringende Handlungen zu erwarten.
Zu fordern ist, dass Familienangehörige wie alle anderen EU-Angehörigen – ggf. unter Einhaltung aller epidemiebedingten Gesundheitsvorkehrungen wie Testung und Quarantänemaßnahmen – nach Deutschland einreisen können. Damit würde die Bundesregierung ihren humanitären Verpflichtungen gegenüber Geflüchteten und ihren Familienangehörigen in dieser schwierigen Zeit gerecht.
Bundesentwicklungsminister Gerd Müller hat ausgeführt, dass die Corona-Krise jetzt mit aller Härte die ärmsten Menschen in den Flüchtlings- und Krisenregionen treffe. Es geht um Binnenvertriebene in Syrien, wo das Gesundheitssystem nach neun Jahren Krieg nicht mehr existiert, es geht um Vertriebene, die in selbst gebauten Hütten im Libanon verstreut ihr Leben fristen, es geht um tausende eritreische Flüchtlinge im Exil in Äthiopien und um somalische Flüchtlinge in Dadaab, dem größten Flüchtlingslager der Welt in Kenia, die ihr Recht auf einen Familiennachzug derzeit nicht realisieren können.
[1] Auskunft des BMI vom 7. Mai 2020.