Einige Fakten:
- Fast acht Millionen Geflüchtete aus der Ukraine wurden in Europa aufgenommen. Von ihnen leben Schätzungen zufolge etwa eine Million Menschen in Deutschland.
- Acht von zehn Schutzsuchenden, die 2022 in Deutschland eingereist sind, kommen aus der Ukraine. Dabei handelt es sich überwiegend um Frauen und Kinder.
- Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine dürfen frei in die Europäische Union einreisen. Die meisten Geflüchteten aus anderen Ländern müssen hingegen irregulär die EU-Außengrenzen überschreiten – in der Regel über eine der gefährlichen Routen, die durch das Mittelmeer führen.
- Geflüchtete aus der Ukraine müssen in Deutschland keinen Asylantrag stellen. Sie bekommen einen sogenannten vorübergehenden Schutz. Rund 860.000 Menschen haben diesen erhalten beziehungsweise beantragt.
Anteil ukrainischer Geflüchteter an Geflüchteten in Niedersachsen
Stand: 31.12.2022
Relativ gesehen machen ukrainische Geflüchtete zum Stand Ende 2022 etwa 30% aller Geflüchteten in Niedersachsen aus. Vergleichbar sind sie damit mit Personen mit Flüchtlingsanerkennung sowie subsidiärem Schutz zusammengenommen.
Aufenthaltsstatus ukrainischer Geflüchteter in Niedersachsen
Stand: 25.06.2023
Inzwischen hat ein Großteil (mehr als 80%) der ukrainischen Geflüchteten eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes erhalten. Immerhin fehlt noch etwa jedem:jeder zehnten Geflüchteten aus der Ukraine zum Stand Juni eine Aufenthaltserlaubnis bzw. Fiktionsbescheinigung. Genaueres zu der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 sowie der Rolle der Fiktionsbescheinigung finden Sie auf unseren Seiten zu aktuellen Informationen und Aufenthaltsrecht bezüglich ukrainischer Geflüchteter.
Quelle: Mediendienst Integration, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Linken im Bundestag für 2022 zum Stichtag 31.12., Statistische Daten zu Flüchtlings- und Ausländerangelegenheiten des MI zum Stand Mai 2023.