Nach dem Jahr 2016 steigen Flüchtlingsstatus und subsidiärer Schutz rasant an. Während sich bei den subsidiär Schutzberechtigten und erteilten Abschiebeverboten auch im Jahr 2022 ein deutlicher Anstieg zeigt, bleibt dieser bei der Flüchtlings-Anerkennung aus: zwischen 2020 und 2022 steigen diese lediglich um 3%, subsidiär Schutzberechtigte und Personen mit einer Duldung nehmen um 15-20% zu. Außerdem geht ein Großteil der Anerkennung als Flüchtling auf den Familienschutz zurück, siehe dazu hier).
Während die Anzahl an Personen, die aus dem Ausland aufgenommen wurden, in der Vergangenheit einem Abwärtstrend folgte, brachte das Jahr 2022 einen beträchtlichen Anstieg (etwa 2200 Personen d. h. knapp 50% mehr als 2020). Anders verhält es sich mit den vorübergehenden Aufenthaltsgründen, die weiterhin abfallen.
Erfreulich ist die Entwicklung der Zahlen zum Bleiberecht, die sich innerhalb von zwei Jahren (Ende 2020 bis Ende 2022) verdoppeln konnten. Nichtsdestotrotz bewegen sich die darunter fallenden Aufenthaltsstatus noch immer auf einem zahlenmäßig niedrigen Niveau. Zu den einzelnen Aufenthaltstiteln, die unter die Kategorie des Bleiberechts fallen und dem ungenutzten Potenzial, das diese bieten, siehe hier.
*Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §§ 22 und 23 AufenthG
**Summe der Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG; ausgenommen sind Absatz 4a und 4b
*** Unter Bleiberecht sind Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach folgenden Paragraphen zusammengefasst: § 18a/19d, § 23 i.V.m. §§ 104a, b bzw. §§ 104a, b, sowie §§ 25a, b AufenthG
Quelle: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Linken im Bundestag für die Jahre 2016, 2018, 2020 und 2022, zu finden bei ProAsyl unter »Ist-Zahlen«: In Deutschland lebende Flüchtlinge.