Erstaufnahme in Niedersachsen

[Juni 2018]

Grundsätzliche Forderungen

  • Im Asylverfahren Zeit für Orientierung und Verfahrensberatung einplanen
  • Die medizinische Versorgung von Beginn an sicherstellen
  • Kinderbetreuung und Beschulung auch in Erstaufnahmeeinrichtungen gewährleisten
  • Die gesellschaftliche Teilhabe bereits in Erstaufnahmeeinrichtungen ermöglichen

Einleitung

Die Erstaufnahme und das Asylverfahren werden in Niedersachsen in 2017 über die Ankunftszentren Bramsche und Bad Fallingbostel und die Erstaufnahmeeinrichtungen (EAEs) Bramsche/Osnabrück, Braunschweig, Friedland und Oldenburg durchgeführt. Nachdem Aufnahme und Asylverfahren bis 2015 über die EAEs liefen, wurden aufgrund der erheblich gestiegenen Einreisezahlen 2016 die Ankunftszentren eingerichtet. In den Ankunftszentren finden in kurzer Zeit die Registrierung und das Asylverfahren, zum Teil bis hin zur Entscheidung statt, danach folgt eine temporäre Unterbringung in den EAEs.

Aufgabe der Asylverfahrensberatung in der Erstaufnahme

Im Zentrum des Asylverfahrens steht die Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), bei der Asylsuchende ihre Fluchtgründe schildern. Anhand dieser Anhörung entscheidet ein_e Entscheider_in des BAMF, ob dem Geflüchteten ein Schutzstatus gewährt wird.

Für die Betroffenen ist daher eine gute Vorbereitung auf die Anhörung von elementarer Bedeutung. Es ist Aufgabe der Asylverfahrensberatung, Geflüchtete über ihre Rechte und den Ablauf des Asylverfahrens zu informieren und die individuelle Fluchtgeschichte zu besprechen. Vor allem gilt es vulnerable Gruppen zu schützen, indem besondere Schutzbedürfnisse dem BAMF bereits vorab mitgeteilt werden. Zudem erhalten die Asylsuchenden Unterstützungen beim Verstehen der behördlichen Dokumente und werden über relevante Unterstützungsangebote informiert. Bei negativen Asylentscheidungen werden die Möglichkeiten des Rechtswegs erläutert und bei Bedarf Kontakt zu einer kompetenten Rechtsanwaltskanzlei hergestellt.

Bei der Verteilung auf die Kommunen durch die Landesaufnahmebehörde findet eine Transferberatung für die Asylsuchenden statt. Diese umfasst die Vermittlung von Kontaktadressen von Organisationen und Anlaufstellen des zugewiesenen Wohnortes. In individuellen Fällen ist es sinnvoll, bereits vorab Kontakt zu Behörden, Organisationen und weiteren Hilfestrukturen aufzunehmen, um eine nahtlose Unterstützung zu gewährleisten. Empfehlungen zur Verteilung besonders Schutzbedürftiger (zum Beispiel aufgrund von Behandlungsmöglichkeiten oder wichtigen Bezugspersonen) sollten von der Landesaufnahmebehörde berücksichtigt werden.

Entwicklung der AMBA-Asylverfahrensberatung in der Erstaufnahme

Im Jahr 2015 vervierfachte sich die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland. Mit mehr als 800.000 Menschen war vor allem ab Mitte 2015 eine normale Durchführung von Asylverfahren nicht mehr möglich. Die Erstaufnahmeeinrichtungen waren erheblich überbelegt, alle Verfahrensschritte verzögerten sich um Monate.

Vielen Asylsuchenden war nicht bewusst, wie das Asylverfahren abläuft, da für sie zunächst Fragen der Unterbringung, der Gesundheit oder der allgemeinen Orientierung in einer neuen Umgebung im Vordergrund standen. Hier konnte die  Asylverfahrensberatung situationsbedingt eingreifen und die meisten Fragen, auch in Zusammenarbeit mit den anderen Stellen vor Ort, zum Beispiel dem Sozialdienst des Landes, klären. Zwar konnte den Ratsuchenden das Asylverfahren erläutert werden, eine konkrete Vorbereitung zur Anhörung war zu diesem Zeitpunkt in den meisten Fällen jedoch nicht zielführend, da überhaupt nicht feststand, wann es zu einer solchen kommen würde. Vonnöten waren daher ein sehr flexibles Herangehen an sich ständig verändernde Rahmenbedingungen, ohne die eigentliche Asylverfahrensberatung zu vernachlässigen. Eine Asylverfahrensberatung in der Erstaufnahme war auch deswegen von besonderer Bedeutung, da Asylsuchenden nach dem Transfer oft in Orten untergekommen sind, an denen sie mangels Erreichbarkeit von einem vergleichbaren Beratungsangebot gänzlich ausgeschlossen waren.

Da in dieser Zeit der Großteil der Asylsuchenden in Niedersachsen statt in EAEs in Notunterkünften untergebracht war, wurden diese von den Verfahrensberater:innen vor dem Transfer in die Kommunen gar nicht erreicht. Mit der Einrichtung der Kaserne in Bad Fallingbostel als vorgeschaltetem Ankunftszentrum und der anschließenden monatelangen Unklarheit über die Zuständigkeiten und Aufgaben der Standorte der LAB NI wurde auch die Orientierung und Beratung der Asylsuchenden vor allen dadurch erschwert, dass im Ankunftszentrum jegliche
diesbezügliche Infrastruktur fehlte. Im zweiten Ankunftszentrum, das im Herbst 2016 in Bramsche eingerichtet wurde, sind diese Strukturen gegeben.

Erstaufnahme und Asylverfahrensberatung 2017

Das Konzept des Ankunftszentrums sieht vor, dass das Asylverfahren innerhalb von 48 Stunden stattfindet. Innerhalb dieser Zeit findet eine Vollregistrierung statt, der Asylantrag wird gestellt. Anschließend wird geprüft, ob Deutschland für die Bearbeitung des Asylgesuchs zuständig ist. In diesen Fällen findet zeitnah auch die Anhörung statt. Zum Teil wird innerhalb kürzester Zeit über das Asylgesuch entschieden und der/dem Betroffenen ein Bescheid ausgehändigt. Dieses beschleunigte Verfahren, auch wenn es in der Realität kaum innerhalb von zwei Tagen stattfindet, birgt erhebliche Nachteile für die Asylsuchenden und die Qualität ihres Verfahrens: eine Beratung und Orientierung vor Beginn des Verfahrens ist schwierig; viele Flüchtlinge gehen unvorbereitet in das Asylverfahren; besondere Schutzbedürfnisse fließen häufig nicht in das Verfahren ein; wird der Bescheid im Zeitraum des Aufenthalts in der Erstaufnahme zugestellt, laufen hier auch die Rechtsmittelfristen; im Falle der Anerkennung beginnt auch die Meldefrist für die Familienzusammenführung; Dublin-Verfahren laufen bereits.

Wenn das Asylverfahren negativ beschieden wurde, kann eine freiwillige Rückkehr oder eine Abschiebung in das Herkunftsland bevorstehen. Hier verweisen Asylverfahrensberater:innen auf die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise und vermitteln an die zuständigen Beratungsstellen. Dennoch ist eine tatsächliche Rückkehr in vielen Fällen nicht möglich, sodass trotz negativem Ausgang des Asylverfahrens viele Menschen in Deutschland bleiben. Alternative Möglichkeiten der Aufenthaltssicherung sollten auch Teil der Beratung sein, bevor es um Rückkehrberatung geht. Da das Projekt AMBA an allen Standorten der LAB NI, allerdings in unterschiedlicher und zum Teilnicht ausreichender Kapazität vertreten ist, ist damit auch eine grundsätzliche Beratung zu den genannten Themen überwiegend sichergestellt.

Schon mit dem zweiten Halbjahr 2016 begann am Standort Braunschweig ein struktureller Wandel der Bewohnerschaft: Hauptsächlich dieser Standort wurde für die Unterbringung von Schutzsuchenden aus sogenannten sicheren Herkunftsländern, vor allem den Westbalkanstaaten, in Niedersachsen zuständig. Im Frühjahr 2017 gehören nunmehr 80 Prozent der etwa 600 Bewohner zu diesem Personenkreis. Sie werden nicht auf die Kommunen des Landes verteilt, in den allermeisten Fällen können sie nicht mit einem Schutzstatus rechnen. Sozialleistungen sind vermindert, sodass meist kein Geld für Rechtswege mit anwaltlicher Begleitung übrig ist. Viele dieser Bewohner:innen sind zudem Folgeantragsteller:innen, haben bereits ein Asylverfahren hinter sich, sahen jedoch nach der Rückkehr in ihr Heimatland erneut keine Perspektive und hoffen auf Unterstützung in Deutschland durch das Stellen eines weiteren Asylantrags. In diesen Fällen findet die Asylverfahrensberatung schnell ihre Grenzen, oft bleibt nur, den Betroffenen die rechtliche und politische Realität menschlich zu vermitteln.

Vermehrt Dublin-Bescheide in 2018

Der Großteil der ankommenden Asylsuchenden in Deutschland erhält einen Dublin-Bescheid. Ihr Asylantrag wird inhaltlich in Deutschland nicht geprüft; den Betroffenen droht vielmehr die Überstellung in ein anderes europäisches Land, in dem das Asylverfahren durchgeführt werden soll. BAMF und Ausländerbehörden haben für die Überstellung einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten oder noch länger Zeit. Findet die Überstellung nicht statt, geht die Prüfung des Asylverfahrens in die Zuständigkeit von Deutschland über.

Die Zeit der Überstellungsfrist ist für alle Asylsuchenden eine Zeit der extremen psychischen Belastung. Jeden Tag müssen sie mit einer möglichen Überstellung rechnen. Der Großteil der Geflüchteten wird ebenfalls nicht auf die Kommune verteilt und muss in der Erstaufnahmeeinrichtung oder dem Aufnahmezentrum verweilen. Diese Ungewissheit und Perspektivlosigkeit löst ein starkes Ohnmachtsgefühl und eine große Verzweiflung bei den Betroffenen aus.

Schlussfolgerungen

Unmittelbar nach der Einreise benötigen Asylsuchende vor allem eine Zeit der Orientierung hinsichtlich ihrer neuen Umgebung, der behördlichen Abläufe und des Asylverfahrens, bevor letzteres beginnen kann.In dieser ersten Phase sollten die unabhängige Beratung zum Asylverfahren und die Ermittlung persönlicher Lebenslagen und besonderer Schutzbedürfnisse durch einen staatlichen Sozialdienst, der in die behördlichen Strukturen eingebunden ist, sowie durch Nichtregierungsorganisationen ansetzen. Ein Asylverfahren, das die Bedürfnisse der Asylsuchenden berücksichtigt und den gesetzlichen Vorgaben genügt, kann weder in 48 Stunden noch in zwei Wochen durchgeführt werden.

Eine medizinische Versorgung und die Anbindung an psychologische Diagnostik und Behandlung sollten zum Standard der Erstaufnahme gehören. Die Regelbeschulung von Kindern und Jugendlichen muss im Ankunftszentrum sowie in der Erstaufnahmeeinrichtung gewährleistet werden. Dieses gilt auch und vor allem für Kinder von Asylsuchenden aus sogenannten sicheren Herkunftsländern oder Familien, die nach negativem Asylverfahren bis zur Ausreise in den Landeseinrichtungen untergebracht werden.

Die gesellschaftliche Partizipation beginnt in der Erstaufnahme: An allen Standorten der Erstaufnahmeeinrichtungen muss den Asylsuchenden die Teilnahme an einem Wegweiser für Deutschland-Kurs angeboten werden. Entsprechende Kapazitäten herfür müssen zur Verfügung gestellt und eine Kinderbetreuung während der Kurszeiten sichergestellt werden. Gezielte Betreuungsangebote sollten an jedem Standort vorgehalten werden.

In allen Diensten der Ankunftszentren und Erstaufnahmeeinrichtungen müssen Dolmetscher:innen zur Verfügung stehen. Nur so können Sprachbarrieren und Verständnisschwierigkeiten überwunden werden. Zudem sollte die Möglichkeit bestehen, dass die Asylverfahrensberater:innen während der Beratungszeit auf Dolmetscher:innen zurückgreifen können.

Dieser Text ist zuerst erschienen in der Broschüre „Unterstützen, Beraten und Stärken. Das Netzwerk AMBA und die Aufnahme von Geflüchteten in Niedersachsen“ des AMBA-Netzwerks und wurde verfasst von den in den Erstaufnahmeeinrichtungen tätigen Projektpartner:innen des AMBA-Netzwerks: Caritas Braunschweig e.V., Caritasstelle im GDL Friedland, Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.V. und Diakonisches Werk Walsrode. Für die Homepage wurde der Text um die aktuellen Entwicklungen ergänzt.

Weiterlesen: Besondere Schutzbedürftigkeit (Vulnerabilität)

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