Bleiberechtsregelungen

Im Laufe der letzten Jahrzehnte haben Bundestag und Bundesrat nach Durchfechtung politischer Kämpfe Bleiberechtsregelungen erlassen, die Geduldeten die Möglichkeit geben sollen, einen
rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland zu erlangen.[1] Das politische Ziel bestand und besteht darin, die Kettenduldungen abzuschaffen. Im Zentrum aller Bleiberechtsregelungen steht die Verknüpfung von Mindestaufenthaltszeiten mit erbrachten Integrationsleistungen. Unter Integrationsleistungen versteht der Gesetzgeber gute bis sehr gute Deutschkenntnisse, Schulbesuch und -abschluss, Ausbildung, Studium, Erwerbsarbeit, ehrenamtliche Mitarbeit, etc. In der Regel wird eine – jedenfalls überwiegende – Sicherung des Lebensunterhalts als Bedingung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gefordert.

Im Folgenden soll anhand der einzelnen Bleiberechtsregelungen eine ungefähre Einschätzung gegeben werden, inwiefern diese zu einem Abbau der Kettenduldungen beitragen konnten. Dabei ist aufgrund fehlender Daten nur eine Annäherung möglich. Außerdem wird auf die Bleibeperspektive von Geflüchteten aus den sogenannten „sicheren“ Herkunftsstaaten eingegangen.

  1. Chancenaufenthaltsrecht
  2. Bleiberechtsregelung für „gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende“
  3. Bleiberechtsregelung bei „nachhaltiger Integration“
  4. Bleiberechtsregelung, wenn die Ausreise unmöglich ist
  5. Ausbildungsduldung
  6. Beschäftigungsduldung
  7. Bleibeperspektive für Geflüchtete aus den „sicheren“ Herkunftsstaaten
  8. Schlussfolgerungen

[1] Erstmalig eingeführt wurde die Duldung mit der Verabschiedung des Ausländergesetzes 1965 (§ 17 AuslG). Mit einer Duldung, die man nach abgelehntem Asylantrag erhält, ist der Aufenthalt in Deutschland nicht rechtmäßig, sondern die Abschiebung ist lediglich vorübergehend ausgesetzt.

Weiterlesen: Bleiberechtsregelung für „gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende“

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