Die Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule (GF-H) ist ein aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördertes Bundesprogramm mit bundesweit 22 Beratungsstellen. Darüber hinaus bietet die Bildungsberatung GF-H ihren Service in zahlreichen weiteren Städten mobil an.
Die Bildungsberatung GF-H bietet eine spezialisierte Beratung für junge Zuwanderer*innen, die in Deutschland die Hochschulreife erwerben, ein Hochschulstudium aufnehmen oder eine akademische Laufbahn fortsetzen möchten. Die Bildungsberater*innen beraten und unterstützen junge Zuwanderer*innen:
• Sekundarschulabsolvent*innen,
• Studierende (mit einer im Herkunftsland begonnenen Hochschulausbildung) und
• Akademiker*innen.
Gemeinsam mit den Ratsuchenden entwickeln die Bildungsberater*innen einen individuellen Ausbildungsplan und unterstützen die jungen Zugewanderten bei der Umsetzung dieses Plans. Sie prüfen auch die Voraussetzungen für eine Förderung nach den Richtlinien Garantiefonds Hochschulbereich (RL-GF-H) und entscheiden, ob Bewerber*innen für eine Förderung zugelassen werden können.
Die Kernthemen der Bildungsberatung GF-H sind:
• Spracherwerb (Sprachniveaus und geeignete Sprachkurse)
• Anerkennung und Bewertung der im Ausland erworbenen Vorbildung
• Bewertung der Vorbildung und der Kompetenzen für ein angestrebtes Studium bzw. eine akademische Erwerbstätigkeit
• Maßnahmen zum Erwerb bzw. zur Vervollständigung der Hochschulreife
• Studienangebot in Deutschland
• Anrechnung von Studienleistungen aus dem Ausland
• Studienfachwahl und Studienbewerbung
• Stipendien und Förderangebote
• Maßnahmen zur Eingliederung in den Akademiker*innenarbeitsmarkt
Eine Förderung nach den Richtlinien Garantiefonds Hochschulbereich können beantragen:
• Spätaussiedler*innen und ihre Angehörigen (§§ 4, 7 und 8 BVFG) sowie die Ehepartner*innen von Spätaussiedler*innen (§ 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AufenthG)
• jüdische Migranten*innen
• Asylberechtigte nach § 25 Abs. 1 AufenthG
• Personen mit Flüchtlingseigenschaft nach § 25 Abs. 2 AufenthG i.V.m. §§ 3 oder 4 AsylG
• (anerkannte) Flüchtlinge mit Aufenthaltstitel nach § 23 Abs. 1, 2 oder 4 AufenthG
• Personen mit Aufenthaltstitel nach § 22 AufenthG und Ehepartner*innen von Asylberechtigten und Flüchtlingen (Familiennachzug nach § 29 Abs. 2 und 3 sowie nach § 30 AufenthG)
• Seit 01.06.2019: Kinder, die im Rahmen der Familienzusammenführung zu Flüchtlingen eingereist sind
Die Maßnahmen nach den Richtlinien Garantiefonds Hochschulbereich (durch die Otto Benecke Stiftung e.V.) umfassen u.a.:
• Sprachkurse,
• Seminare,
• Kurse, die einen Hochschulzugang ermöglichen (Abiturkurse) und Kurse, die auf den Hochschulzugang vorbereiten sowie
• die finanzielle Förderung der Teilnehmenden.
Wenn Sie sich beraten lassen wollen, melden Sie sich bitte hier an.
Hier der Flyer STUDIENBERATUNG UND FÖRDERUNG FÜR ZUGEWANDERTE