„Geordnete-Rückkehr-Gesetz“: Folgen für Geflüchtete beim Arbeitsmarktzugang

Am 7. Juni hat der Bundestag mehrere Gesetze verabschiedet, die Änderungen in für Geflüchtete relevanten Gesetzen mit sich bringen und dabei u.a. auch ganz konkret Auswirkungen auf den Zugang zu Ausbildung und Arbeit haben werden (zur grundsätzlichen Kritik an den Gesetzespaketen siehe u.a. hier und hier).
Eine Übersicht über alle am 07.06.2019 vom Bundestag beschlossenen Gesetze sowie weiterer in Planung befindlicher Gesetzesänderungen, die unmittelbar Geflüchtete betreffen, haben Doritt Komitowski und Johannes Remy von der Fachstelle Einwanderung des IQ Netzwerks erstellt, es findet sich auf der Seite der GGUA.
Der Bundesrat wird über die beschlossen Gesetzesänderungen am kommenden Freitag, 28.06. beraten (siehe Tagesordnung).

Das „Hau-ab-Gesetz“/„Geordnete-Rückkehr-Gesetz“

Das Gesetzespaket soll Änderungen u.a. im Aufenthaltsgesetz, Asylgesetz und im Asylbewerberleistungsgesetz umsetzen.
Das Gesetzespaket ist mutmaßlich zustimmungspflichtig durch den Bundesrat. Der Ausschuss Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik (AIS) und der Ausschuss für Frauen und Jugend des Bundesrates üben Kritik an dem Hau-ab-Gesetz und empfehlen den Bundesrat, das Gesetzespaket in den Vermittlungsausschuss zu verweisen.
Vorbehaltlich der Veränderungen, die an der Gesetzesnovelle noch vorgenommen werden könnten, hat Claudius Voigt von der GGUA bereits die Auswirkungen der nach aktuellem Stand geplanten Änderungen auf den Arbeitsmarktzugang in einer Stellungnahme beschrieben:

Stellungnahme GGUA: Folgen Arbeitsmarktzugang durch Hau-ab-Gesetz

„Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz“

Ebenfalls am 7. Juni hat der Bundesrat das „Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz“ verabschiedet. Hier sollen Änderungen insbesondere im SGB III sowie im Aufenthaltsgesetz umgesetzt werden. Dieses Gesetz wird absehbar vom Bundesrat bestätigt werden, so zumindest die Empfehlung des Wirtschaftsausschusses und des Ausschusses für Arbeit, Integration und Sozialpolitik des Bundesrates. Damit würden die Gesetzesänderungen am 01.08.2019 in Kraft treten.
Barbara Weiser vom Caritasverband Osnabrück hat im Rahmend es IvAF-Projektes Netwin3 dazu eine Übersicht mit einer Gegenüberstellung der Änderungen zur bisherigen Gesetzeslage verfasst sowie für eine Anhörung zum Gesezentwurf im Bundestag eine Stellungnahme für den Caritasverband verfasst, der die Änderungen und deren absehbare Auswirkungen beschrieben sind.

Übersicht Änderungen „Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz“
Stellungnahme Barbara Weiser zu „Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz“

Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes

Weiterhin wurden am 7. Juni durch den Bundesrat Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beschlossen. Die beschlossenen Änderungen bringen enorme Verschärfungen mit sich, die bis hin zur völligen Einstellungen von Leistungen für in anderen EU-Staaten anerkannte Flüchtlinge führen können und daher auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken stoßen. Das sieht auch der Bundesrat so, weshalb der Bundesratsausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Als positiver Aspekt der vom Bundestag beschlossenen Änderungen ist hervorzuheben, dass immerhin die sog. Förderlücke für Gestattete in betrieblicher oder schulischer Ausbildung oder in einem Studium geschlossen werden soll. Wobei auch hier anzumerken wäre, dass eine vollständige Integration in das Sozialgesetzbuch bzw. in das BAföG die bessere Lösung wäre.
Kritik an den geplanten Änderungen im AsylbLG hatte u.a. der Flüchtlingsrat Berlin in einer ausführlichen Stellungnahme geübt.

Stellungnahme FR Berlin zu AsylbLG-Änderungen

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