Arbeit und Bildung sind wichtige Aspekte gesellschaftlicher Teilhabe. Das gilt für Geflüchtete in besonderem Maße. Über Erwerbsarbeit ist es möglich, einen gewissen Grad an wirtschaftlicher Unabhängigkeit zu erlangen. Nicht zuletzt können Flüchtlinge je nach Aufenthaltssituation erst über die Beschäftigung Zugang zu weiteren sozialen Rechten und Leistungen erhalten, wie z.B. Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung werden oder Anspruch auf Kindergeld haben.
Für viele Geflüchtete ermöglicht darüber hinaus der Schulbesuch, die Ausbildung oder die Erwerbsarbeit den regelmäßigen Kontakt zu in Deutschland lang ansässigen Menschen und erleichtert somit das Einleben in die Gesellschaft.
Nicht zuletzt bieten Schule, Ausbildungen oder Erwerbsarbeit eine Lebensperspektive, können sinnstiftend wirken und stärken nicht selten so auch das Selbstbewusstsein. Und oftmals ist die Ausbildung oder die Sicherung des Lebensunterhalts durch eigene Arbeit Voraussetzung für eine sichere Aufenthaltsperspektive.
Von daher ist es keine Nebensächlichkeit, das Recht auf Zugang zu Bildung sowie Ausbildung und Arbeit für Geflüchtete durchzusetzen.
Arbeitsverbote sind kompliziert gestaffelt: Vollständige Arbeitsverbote bestehen für alle Asylsuchenden in jedem Fall während der ersten drei Monate im Asylverfahren. Sie bestehen dann weiter bis zu insgesamt sechs Monaten (für Menschen mit Kindern) beziehungsweise bis zu neun Monaten (ohne Kinder), solange die Betroffenen noch in der Erstaufnahmeeinrichtung wohnen müssen – was bei vielen derzeit der Fall ist. Erst nach Ablauf dieser Fristen oder mit dem Auszug aus der Erstaufnahmeeinrichtung ist für Asylsuchende der Zugang zum Arbeitsmarkt theoretisch offen – außer für Menschen, die aus den Ländern kommen, die in Deutschland zu „sicheren Herkunftsstaaten“ erklärt wurden. Für sie gilt ein dauerhaftes Arbeitsverbot – während des Asylverfahrens und auch nach einer Ablehnung.
Für geduldete Menschen generell gilt eine Frist von sechs Monaten, danach kann die Arbeit erlaubt werden – ein Arbeitsverbot wird aber oft noch individuell als Sanktionsmaßnahme der Behörden ausgesprochen, zum Beispiel bei fehlendem Heimatpass. Es wird statistisch nicht erfasst, wie viele Menschen mit Arbeitsverbot in Deutschland leben. Insgesamt ist aber mindestens von einer Zahl im hohen fünfstelligen Bereich auszugehen.
Themen
Arbeit und Ausbildung
- Arbeit und Ausbildung: Perspektiven der Arbeitsmarktintegration (Juli 2020)
- Übersicht Gesetzesänderungen und Auswirkungen auf den Arbeitsmarktzugang, Stand 01.08.2019
- „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“: Folgen für Geflüchtete beim Arbeitsmarktzugang
- Arbeitsmarktzugang zwischen totalem Ausschluss und partieller Öffnung I
- Arbeitsmarktzugang zwischen totalem Ausschluss und partieller Öffnung II
- Darf ich in Deutschland arbeiten?
Schule und Bildung
- Beschulung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen
- Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
- Hochschulorientierte Beratung und Förderung nach den Rictlinien des Garantiefonds
Lektüre
Die unter dieser Rubrik aufgeführten Informationen dienen als grober Überblick über eine sehr komplizierte Thematik. Es gibt noch viele Besonderheiten, die im Einzelfall beachtet werden müssen. Vertiefende Hinweise zu einzelnen Themenfeldern finden Sie unter anderem hier:
Barbara Weiser, Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktzugangs von Flüchtlingen (September 2017)
Der Paritätische, Soziale Rechte für Flüchtlinge. Eine Arbeitshilfe für Beraterinnen und Berater (Dezember 2016)
Hier finden sich zudem weitere Arbeitshilfen für die Beratung.
Links
AZG, Aktuelles zum Arbeitsmarktzugang
IQ Netzwerk Niedersachsen, Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
IQ Netzwerk Niedersachsen, Angebote für Migrant:innen
Arbeitszeit-Kalender „Schreibe Deine Arbeitszeiten auf! Sichere Deinen Lohn!“, von unsichtbar – Bündnis gegen Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung – Sprachen: Arabisch, Bulgarisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch, Türkisch, Ungarisch und Vietnamesisch
Flyer zu Arbeitsrechten: Leiharbeit, Mindestlohn, Kein Lohn?, Selbstständigkeit, vom DGB – Sprachen: Arabisch, Englisch, Farsi, Französisch
Weiterlesen: Arbeitsmarktzugang zwischen totalem Ausschluss und partieller Öffnung I