Vor dem Hintergrund anhaltender rassistischer Debatten und neuer Gesetzesverschärfungen erhält der Flüchtlingsrat Niedersachsen immer mehr Beratungsanfragen von Menschen, die Angst vor Abschiebungen haben. Wir möchten die betroffenen Personen in verschiedenen Sprachen informieren und über ihre Situation aufklären. Die meisten der bei uns Anfragenden müssen sich keine Sorgen machen:
- Wenn Sie den deutschen Pass haben, d. h. bereits eingebürgert sind, können Sie nicht abgeschoben werden.
- Personen mit einer gültigen Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis oder einem gültigen Visum können ebenfalls nicht abgeschoben werden.
- Die Abschiebung von Personen mit einer Aufenthaltsgestattung im Rahmen des Asylverfahrens ist ebenfalls nicht möglich.
- Wenn Sie eine Duldung haben oder die Ausländerbehörde Sie aufgefordert hat, das Land zu verlassen, kann eine Abschiebung in vielen Fällen trotzdem unmöglich sein. In diesem Fall gibt es weitere legale Möglichkeiten, ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu erhalten. Zögern Sie nicht, uns oder die örtlichen Beratungsstellen zu kontaktieren, wir können Ihre Möglichkeiten besprechen!
Was kann ich tun, wenn ich von Abschiebung bedroht bin?
Bitte wenden Sie sich an einschlägige Beratungsstellen in Niedersachsen.
Abschiebungsbeobachter:innen in Berlin, Hamburg, Frankfurt, Düsseldorf und Leipzig
Immer wieder erreichen uns Nachfragen betreffend Flüchtlinge, die in Kürze abgeschoben werden sollen oder gar bereits auf dem Weg zum Flughafen sind. Selbstverständlich ist hier zunächst der Rechtsanwalt bzw. die Rechtsanwältin einzuschalten und zu klären, ob und ggfs. welche rechtlichen Schritte unternommen werden können, um eine Abschiebung noch zu verhindern. Auch die Einschaltung von Initiativen und Beratungsstellen ist sinnvoll. Schließlich sollten die „AbschiebungsbeobachterInnen“ an den Flughäfen eingeschaltet werden, Kontakt siehe hier: Abschiebungsbeobachtung: Kontaktdaten (2024)
Meldestelle für Abschiebungen im Kontext stationärer Krankenhausbehandlung
IPPNW e.V. hat eine Meldestelle eingerichtet, über die Abschiebungen aus stationärer Behandlung gemeldet und dokumentiert werden sollen. So soll der Handlungsbedarf bzgl. eines grundsätzlichen Verbots von Abschiebungen aus Krankenhäusern deutlich gemacht werden.
Zur Meldestelle Abschiebungen aus stationärer Behandlung