Abschiebungen und Abschiebungshaft

Seit dem Inkrafttreten des sogenannten Asylpakets II Anfang 2016 können Abschiebungen leichter und schneller durchgeführt werden. Besonders zu kritisieren ist, dass auch schwerwiegende Krankheiten eine Abschiebung nicht verhindern, wenn sie nach Auffassung der Behörden zu spät geltend gemacht oder nicht hinreichend belegt sind. Außerdem darf eine Abschiebung nicht mehr vorab angekündigt werden. 2016 wurden 25.375 Personen auf dem Luftweg (23.886), auf dem Seeweg (113), auf dem Landweg (1.376) abgeschoben. Damit ist die Zahl der Abschiebungen im Jahresvergleich um 21,5 % gestiegen.

Während im Jahr 2015 aus Niedersachsen 938 Personen abgeschoben wurden, lag die Zahl der Abschiebungen im Jahr 2016 bei 1.908, was einen Anstieg von 103,4 % bedeutet. Dementsprechend hat Niedersachsen durschnittlich 5,2 Personen pro Tag abgeschoben. Damit liegt Niedersachsen im bundesweiten Ländervergleich – wie auch schon im Jahr 2015 – auf Platz fünf. 1.421 Personen wurden gem. § 58 AufenthG abgeschoben. Der drastische Anstieg der Abschiebezahlen kann dabei nicht allein durch eine höhere Anzahl abgelehnter Asylanträge erklärt werden. Zum einen ist er Ausdruck von Gesetzesverschärfungen – etwa der Vollziehung von Abschiebungen auch bei kranken Geflüchteten. Zum anderen zeigt er, dass die zuständigen Behörden die politischen Vorgaben bereitwillig umsetzen, statt ihre humanitären Entscheidungsspielräume wohlwollend zu Gunsten der Betroffenen zu nutzen. Betroffen von Abschiebungen sind nach Erfahrungen des Flüchtlingsrates Niedersachsen nicht nur Flüchtlinge, die erst vor einem oder zwei Jahren nach Deutschland geflohen sind, sondern vielfach auch Menschen, die über viele Jahre in Deutschland geduldet wurden und sich hier sprachlich und sozial integriert haben.

Was kann ich tun, wenn ich von Abschiebung bedroht bin?

Flüchtlingsrat Niedersachsen, Leitfaden für Flüchtlinge, Kapitel 11: Droht die Abschiebung oder muss/kann eine Duldung erteilt werden?, Stand: Juli 2020

Flüchtlingsrat Niedersachsen, Leitfaden für Flüchtlinge, Kapitel 20: Abschiebungshaft, die Durchführung einer Abschiebung und deren Folgen, Stand: Juli 2020

Flüchtlingsrat Niedersachsen, Projekt Beratung in Abschiebungshaft

Vertiefende Lektüre

Flüchtlingsrat Niedersachsen, Rechtswidrige Abschiebungshaft in Niedersachsen: Kein Ende in Sicht, Pressemitteilung vom 13. November 2019

Materialien

Deutscher Caritasverband e.V., Abschiebung und Abschiebungshaft, Dezember 2019

Grundsätzliches zu Abschiebungen & Praktischer Umgang mit Abschiebungen

Abschiebungshaft

Dublin III – Fälle

Bei drohender Abschiebung in Dublin II – Vertragsstaaten empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit kompetenten Beratungsstellen in den jeweiligen Ländern, siehe Liste Ansprechpartner:innen Dublin Empfehlenswert ist auch der Elena-Index für Kontakte ins europäische Ausland.

Abschiebungsbeobachter:innen in Frankfurt, Düsseldorf und Hamburg

Immer wieder erreichen uns Nachfragen betreffend Flüchtlinge, die in Kürze abgeschoben werden sollen oder gar bereits auf dem Weg zum Flughafen sind. Selbstverständlich ist hier zunächst der Rechtsanwalt bzw. die Rechtsanwältin einzuschalten und zu klären, ob und ggfs. welche rechtlichen Schritte unternommen werden können, um eine Abschiebung noch zu verhindern. Auch die Einschaltung von Initiativen und Beratungsstellen ist sinnvoll. Schließlich sollten die „AbschiebungsbeobachterInnen“ an den Flughäfen eingeschaltet werden, Kontakt siehe hier: Adressen zu Abschiebungsbeobachtung

Meldestelle für Abschiebungen im Kontext stationärer Krankenhausbehandlung

IPPNW e.V. hat eine Meldestelle eingerichtet, über die Abschiebungen aus stationärer Behandlung gemeldet und dokumentiert werden sollen. So soll der Handlungsbedarf bzgl. eines grundsätzlichen Verbots von Abschiebungen aus Krankenhäusern deutlich gemacht werden.
Zur Meldestelle Abschiebungen aus stationärer Behandlung

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