Erläuterungen des NMI zu §2 AsylbLG

Erläuterungen des Niedersächsischen Innenministeriums vom 26.11.07 zur Rechtslage und zur Umsetzung des geänderten §2 AsylbLG – hier als pdf. Zu konstatieren ist eine restriktive Interpretation des Gesetzes. So ist bei der ßberprüfung der Leistungsfälle...

Leistungsumstellung § 2 AsylbLG

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat mit Erlass vom 04.09.2007 die Kommunen verpflichtet, allen Flüchtlingen, die derzeit bereits Leistungen nach § 2 AsylbLG analog SGB XII erhalten, zuvor allerdings weniger als 48...

Erleichterung der Darlehensgewährung für MigrantInnen

Die Integrationsbeauftragte, Ministerin Böhmer, hatte am 26. 7. 07 in einer Presseerklärung eine ßbergangslösung für die MigrantInnen angekündigt, die bisher aufgrund ihres Aufenthaltsstatus keinen Anspruch auf BAFöG-Förderung (§8 BAFöG) haben. Dieser Personenkreis erhält nach...
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