Erläuterungen des NMI zu §2 AsylbLG

Erläuterungen des Niedersächsischen Innenministeriums vom 26.11.07 zur Rechtslage und zur Umsetzung des geänderten §2 AsylbLG – hier als pdf. Zu konstatieren ist eine restriktive Interpretation des Gesetzes. So ist bei der ßberprüfung der Leistungsfälle...

Leistungsumstellung § 2 AsylbLG

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat mit Erlass vom 04.09.2007 die Kommunen verpflichtet, allen Flüchtlingen, die derzeit bereits Leistungen nach § 2 AsylbLG analog SGB XII erhalten, zuvor allerdings weniger als 48...
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