25.4 Soziale Sicherung

Achtung! Die Auskünfte in diesem Kapitel geben nicht den aktuellen Stand wieder. Vor dem Hintergrund kurzfristiger und wiederholter Änderungen der Rahmenbedingungen orientieren Sie sich bitte bis auf Weiteres an den aktuellen Auskünften hier: Aktualisierte...

25.5 Medizinische Versorgung

Achtung! Die Auskünfte in diesem Kapitel geben nicht den aktuellen Stand wieder. Vor dem Hintergrund kurzfristiger und wiederholter Änderungen der Rahmenbedingungen orientieren Sie sich bitte bis auf Weiteres an den aktuellen Auskünften hier: Aktualisierte...

25.6 Familienleistungen

Achtung! Die Auskünfte in diesem Kapitel geben nicht den aktuellen Stand wieder. Vor dem Hintergrund kurzfristiger und wiederholter Änderungen der Rahmenbedingungen orientieren Sie sich bitte bis auf Weiteres an den aktuellen Auskünften hier: Aktualisierte...

20.6 Die Durchführung der Abschiebung

Nach dem Nds. Rückführungserlass muss die Ausländerbehörde vor einer Abschiebung prüfen, ob die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen oder einer Duldung möglich ist, insbesondere durch die Einschaltung der Härtefallkommission, die Anwendbarkeit der Bleiberechtsregelungen...

23.5 Medizinische Versorgung

Wenn Sie nicht arbeiten und über das Arbeitsverhältnis krankenversichert sind, richtet sich Ihre medizinische Versorgung nach Ihrem Sozialleistungsbezug: Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach 23 Abs. 1 AufenthG, erteilt nach Landesaufnahmeprogramm erhalten Sie Leistungen nach dem...

20.7 Die Folgen einer Abschiebung

Bei einer Abschiebung wird in Ihren Pass oder in Ihr Passersatzpapier (laissez passer) der Begriff “abgeschoben” gestempelt, so dass Sie auch gegenüber den Behörden Ihres Landes als Flüchtling kenntlich sind. Dies hat möglicherweise unangenehme...

19.2 Recht auf Wiederkehr

Personen, die als Kinder schon einmal mit einem Aufenthaltsrecht in Deutschland gelebt haben, können unter bestimmten Bedingungen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 37 AufenthG erhalten. Sie haben einen Anspruch darauf, wenn seit der Ausreise noch...

22.1 Aufenthaltsrechtliche Situation

Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG erhalten haben, hatten Sie bereits vorher eine Aufenthaltserlaubnis. Mit Ausstellung dieser Aufenthaltserlaubnis hat die Ausländerbehörde anerkannt, dass es für Sie aufgrund Ihrer...
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