Inobhutnahme

Im Folgenden wird das rechtlich vorgesehene Verfahren der Inobhutnahme dargestellt. Verpflichtung zur Inobhutnahme bei Feststellung der Einreise in Deutschland (§42a SGBVIII) Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden nicht in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht, sondern werden unverzüglich durch das...
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