Familiennachzug zu anerkannten syrischen Geflüchteten: Beschleunigte Verfahren durch IOM-Programm helfen in der Praxis nur den wenigsten
Der Nachzugsanspruch für Angehörige von Geflüchteten besteht ab dem Moment der Anerkennung eines Flüchtlings in Deutschland. Seit diesem Sommer betreibt das Auswärtige Amt zusammen mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM) in Istanbul, Gaziantep,...