6.2 Schutzgewährung in anderem EU-Mitgliedsstaat (sog. Anerkannten“-Fällen)
Wenn Sie in einem anderen EU-Mitgliedsstaat internationalen Schutz, d.h. die Flüchtlingsanerkennung bzw. subsidiären Schutz erhalten haben, ist der Asylantrag in Deutschland unzulässig. Ihnen wird die Abschiebung in das Land, das den Schutz gewährt hat,...