Nds. Innenministerium: Nicht gestellter Asylantrag bei unbegleiteten Minderjährigen aus „sicheren Herkunftsländern“ darf nicht zu Beschäftigungsverbot führen
Das niedersächsische Innenministerium (MI) hat in einem Schreiben, das per Email an die Ausländerbehörden ging, klargestellt,dass zur Frage, ob Personen aus einem „sicheren Herkunftsstaat“, die keinen Asylantrag gestellt haben oder ihren Asylantrag vor der...