8.3 Arbeit und Ausbildung

Arbeit Als anerkannte/r Asylberechtigte/r oder anerkannter Flüchtling mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §§ 25 Abs. 1 oder Abs. 2 S. 1, Alt. 1AufenthG dürfen Sie uneingeschränkt erwerbstätig sein. Sie dürfen also sofort jede Arbeit aufnehmen....

9.3 Arbeit und Ausbildung

Arbeit Als subsidiär Schutzberechtigte*r mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 S. 1, Alt. 2 AufenthG dürfen Sie uneingeschränkt erwerbstätig sein. Sie dürfen also sofort jede Arbeit aufnehmen. Die Ausländerbehörde schreibt einen entsprechenden...
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