8.3 Arbeit und Ausbildung

Arbeit Als anerkannte/r Asylberechtigte/r oder anerkannter Flüchtling mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §§ 25 Abs. 1 oder Abs. 2 S. 1, Alt. 1AufenthG dürfen Sie uneingeschränkt erwerbstätig sein. Sie dürfen also sofort jede Arbeit aufnehmen....
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