24.3 Arbeit und Ausbildung

Arbeit Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG dürfen Sie uneingeschränkt erwerbstätig sein. Sie dürfen also sofort jede Arbeit aufnehmen.  Die Ausländerbehörde schreibt einen entsprechenden Vermerk „Erwerbstätigkeit gestattet“ in Ihre Aufenthaltserlaubnis. Auch eine selbstständige...

25.3 Arbeit und Ausbildung

Achtung! Die Auskünfte in diesem Kapitel geben nicht den aktuellen Stand wieder. Vor dem Hintergrund kurzfristiger und wiederholter Änderungen der Rahmenbedingungen orientieren Sie sich bitte bis auf Weiteres an den aktuellen Auskünften hier: Aktualisierte...
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