Urteil zum Schutz der persönlichen Glaubensbetätigung
Nach bisheriger Rechtsprechung wurde lediglich nach Art. 16a Abs. 1 GG und § 60 Abs. 1 AufenthG das sog. religiöse Existenzminimum geschützt, sofern keine weiteren Verfolgungsgründe vorlagen.Nach einem neuen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Stade (31.07.2007)...