Härtefallverfahren: Ergänzungserlass des Nds. Innenministeriums
Das Niedersächsischen Innenministerium (MI) hat einen Ergänzungserlass zur Durchführung von Härtefallverfahren nach § 23a herausgegeben. Demnach entfällt die Belehrungspflicht für die Ausländerbehörden über die Möglichkeit einen Antrag an die Härtefallkommission (HFK) zu stellen für...