3.4 Folgeantrag

Besonderheiten gelten, wenn Sie bereits früher einen Asylantrag in Deutschland gestellt haben. Jeder weitere Asylantrag ist ein so genannter Folgeantrag. In diesem Fall prüft das BAMF zunächst, ob es Gründe gibt, die ein Wiederaufgreifen...
Jetzt spenden und unsere Arbeit unterstützen!