10.3 Arbeit und Ausbildung
Arbeit Als national Schutzberechtigte*r mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §§ 25 Abs. 3 AufenthG dürfen Sie uneingeschränkt erwerbstätig sein. Sie dürfen also sofort jede Arbeit aufnehmen. Die Ausländerbehörde schreibt einen entsprechenden Vermerk „Erwerbstätigkeit gestattet“ in...