11.6 Ermessensduldung

Unabhängig vom Vorliegen von Abschiebungshindernissen, einem Abschiebungsstopp oder einer Ausbildung oder längeren Beschäftigung kann Ihnen die Ausländerbehörde eine sog. Ermessensduldung erteilen wenn – vorübergehend – dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder ein erhebliches öffentliches...

12.1 Aufenthaltsrechtliche Situation

Vollziehbar ausreisepflichtig werden Flüchtlinge nach dem negativen Abschluss des Asylverfahrens. Aber auch Flüchtlinge, die ohne Visum nach Deutschland kommen oder nach Ablauf des Visums in Deutschland bleiben und kein Asyl beantragen, sind vollziehbar ausreisepflichtig...

12.2 Wohnen, Umziehen und Reisen

Erstaufnahmeeinrichtungen Auch Flüchtlinge, die ohne Visum einreisen und gleich eine Duldung beantragen (also kein Asylverfahren durchlaufen), können sich ihren Aufenthaltsort nicht aussuchen. Wenn nicht direkt eine Abschiebung erfolgt oder Abschiebungshaft angeordnet wird, werden sie...
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