Veränderungen durch die EU-Qualifikationsrichtlinie
Am 07.06.2013 beschloss der Bundestag bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE ein Gesetz zur Umsetzung der sogenannten EU-Qualifikationsrichtlinie 2011/95/EU. Folgende Änderungen bringt dieses Gesetz mit sich: Der europäische subsidiäre Schutz wird ins Asylverfahren eingegliedert: