16.3 Arbeit und Ausbildung
Arbeit Die Aufenthaltserlaubnis nach § 19d AufenthG ist mit der Erteilung der Arbeitserlaubnis für das konkrete Arbeitsverhältnis verbunden (vgl. Kap. 16.1). Eine weitere Beschäftigung dürfen Sie nur dann ausüben, wenn die Ausländerbehörde Ihnen das...