24.3 Arbeit und Ausbildung

Arbeit Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG dürfen Sie uneingeschränkt erwerbstätig sein. Sie dürfen also sofort jede Arbeit aufnehmen.  Die Ausländerbehörde schreibt einen entsprechenden Vermerk „Erwerbstätigkeit gestattet“ in Ihre Aufenthaltserlaubnis. Auch eine selbstständige...

22.3 Arbeit und Ausbildung

Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 S. 2 AufenthG dürfen Sie nicht immer ohne weiteres arbeiten. Die Ausländerbehörde kann Ihnen aber generell erlauben, erwerbstätig zu sein. In Ihrer Aufenthaltserlaubnis wird dann die...

17.3 Arbeit und Ausbildung

Ihre Zugang zum Arbeitsmarkt hängt davon ab, ob Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG oder nach § 25 Abs. 4 S. 1 AufenthG haben. a) Zugang zum Arbeitsmarkt bei einer Aufenthaltserlaubnis...

15.5 Medizinische Versorgung

Wenn Sie mehr als einen Minijob haben, also sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, sind Sie über Ihr Arbeitsverhältnis gesetzlich krankenversichert und haben Anspruch auf alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im gleichen Umfang wie Deutsche. Wenn Sie...

15.6 Familienleistungen

Kindergeld Jede deutsche Familie hat unabhängig von ihrer Einkommenssituation Anspruch auf ein monatliches Kindergeld von 204 Euro im Monat für das erste und zweite Kind, 210 Euro für das dritte Kind und 235 Euro...

16.1 Aufenthaltsrechtliche Situation

Seit 2009 kann Flüchtlingen mit einer Duldung, die eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben oder die seit drei Jahren eine qualifizierte Beschäftigung ausüben, eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Seit Inkrafttreten des Integrationsgesetz am 06.08.2016...
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