Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Zuwanderungsgesetz
Flüchtlingsrat fordert Lösungen auf Landesebene
 
Presseerklärung vom 18.12.2002
 

Nach der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, mit der das Zuwanderungsgesetzes zu Fall gebracht wurde, fordert der niedersächsische Flüchtlingsrat von der Landesregierung die pragmatische Lösung von Problemen, die mit dem Zuwanderungsgesetz eigentlich gelöst werden sollten:

· Jahrelang geduldete Flüchtlinge sollten unter Ausnutzung der auch nach dem bisherigen Ausländerrecht bestehenden Ermessensspielräume unbürokratisch eine Aufenthaltsbefugnis bekommen

· Wir fordern das Land Niedersachsen auf, wie in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein oder Berlin sofort eine Härtefallkommission zur Lösung problematischer Einzelfälle einzurichten

· Der vom Land entwickelte „Integrationsplan“ ist zu ergänzen um Maßnahmen und Programme zur gezielten Beratung und Integration von Asyl suchenden und geduldeten Flüchtlingen. Derartige Maßnahmen sollten wie in Holland am ersten Tag der Einreise beginnen.

· Das „Modell X“, die niedersächsische Variante der Ausreisezentren, sollte wegen erwiesener Erfolglosigkeit zum Ende des Jahres geschlossen werden.

Die erzwungene Isolation und Ausgrenzung insbesondere der jahrelang geduldeten Flüchtlinge ist unmenschlich, erniedrigend und kontraproduktiv: Über 15.000 geduldete Flüchtlinge halten sich seit mindestens fünf Jahren allein in Niedersachsen auf. Sie besitzen kein förmliches Aufenthaltsrecht und leben ausgegrenzt und diskriminiert unter uns. Fast 1.500 von ihnen leben bereits seit 13 Jahren und länger in Deutschland. Ein Großteil der Betroffenen sind Kriegsflüchtlinge, denen der Schutz des Asylrechts verweigert wurde, die gleichwohl aber nicht abgeschoben werden durften oder konnten. Es ist überfällig, ihnen endlich eine Lebensperspektive in Deutschland zu schaffen.

Eine repressive Lösung über „Ausreisezentren“ hat sich in Niedersachsen nach vierjähriger Praxis inzwischen eindeutig als Fehlschlag erwiesen: Die Zahl der Flüchtlinge, die aufgrund der dort angewandten Diskriminierungen tatsächlich das Land verlassen, ist klein. Rund die Hälfte der Betroffenen taucht unter. In mindestens einem Einzelfall wurde ein Flüchtling aus dem Lager in Folter und Haft abgeschoben.

 
 
 
Förderverein Niedersächsischer Flüchtlingsrat e.V.
 
Informationen der Beauftragten der Bundesregierung

- Modernes Zuwanderungsgesetz wieder auf den Weg gebracht
(Pressemitteilung
vom 15.01.03)

- Memorandum "Zuwanderungsgesetz und Integration in den neuen Bundes-
ländern"

(Pressemitteilung
vom 13.01.03)

- Zuwanderungs-
reform weiter aud fer Agenda

(Pressemitteilung vom 18.12.03)