Nach der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts,
mit der das Zuwanderungsgesetzes zu Fall gebracht wurde, fordert
der niedersächsische Flüchtlingsrat von der Landesregierung
die pragmatische Lösung von Problemen, die mit dem Zuwanderungsgesetz
eigentlich gelöst werden sollten:
· Jahrelang geduldete Flüchtlinge sollten unter Ausnutzung
der auch nach dem bisherigen Ausländerrecht bestehenden Ermessensspielräume
unbürokratisch eine Aufenthaltsbefugnis bekommen
· Wir fordern das Land Niedersachsen auf, wie in Nordrhein-Westfalen,
Schleswig-Holstein oder Berlin sofort eine Härtefallkommission
zur Lösung problematischer Einzelfälle einzurichten
· Der vom Land entwickelte „Integrationsplan“
ist zu ergänzen um Maßnahmen und Programme zur gezielten
Beratung und Integration von Asyl suchenden und geduldeten Flüchtlingen.
Derartige Maßnahmen sollten wie in Holland am ersten Tag der
Einreise beginnen.
· Das „Modell X“, die niedersächsische
Variante der Ausreisezentren, sollte wegen erwiesener Erfolglosigkeit
zum Ende des Jahres geschlossen werden.
Die erzwungene Isolation und Ausgrenzung insbesondere der jahrelang
geduldeten Flüchtlinge ist unmenschlich, erniedrigend und kontraproduktiv:
Über 15.000 geduldete Flüchtlinge halten sich seit mindestens
fünf Jahren allein in Niedersachsen auf. Sie besitzen kein
förmliches Aufenthaltsrecht und leben ausgegrenzt und diskriminiert
unter uns. Fast 1.500 von ihnen leben bereits seit 13 Jahren und
länger in Deutschland. Ein Großteil der Betroffenen sind
Kriegsflüchtlinge, denen der Schutz des Asylrechts verweigert
wurde, die gleichwohl aber nicht abgeschoben werden durften oder
konnten. Es ist überfällig, ihnen endlich eine Lebensperspektive
in Deutschland zu schaffen.
Eine repressive Lösung über „Ausreisezentren“
hat sich in Niedersachsen nach vierjähriger Praxis inzwischen
eindeutig als Fehlschlag erwiesen: Die Zahl der Flüchtlinge,
die aufgrund der dort angewandten Diskriminierungen tatsächlich
das Land verlassen, ist klein. Rund die Hälfte der Betroffenen
taucht unter. In mindestens einem Einzelfall wurde ein Flüchtling
aus dem Lager in Folter und Haft abgeschoben.
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