Modernes Zuwanderungsgesetz wieder auf den Weg gebracht
 
Pressemitteilung vom 15.01.2003
 

Zum Zuwanderungsgesetz erklaert die Beauftragte der Bundesregierung fuer Migration, Fluechtlinge und Integration, Marieluise Beck:

"Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss wurde ein wichtiges
gesellschaftliches Modernisierungsvorhaben erneut zuegig auf den Weg gebracht. Ich hoffe, dass nun auf dieser Basis jenseits von
wahltaktischen Manoevern und ohne polemischen Schlagabtausch eine Neuregelung des Zuwanderungsrechtes ermoeglicht wird. Denn die Gestaltung von Zuwanderung, ein an den gemeinsamen europaeischen Grundlagen und hohen menschenrechtlichen Standards ausgerichteter Fluechtlingsschutz und eine verbesserte Integrationsfoerderung liegen im gemeinsamen Interesse. Dies zeigt die breite Unterstuetzung, die dieses
Gesetzgebungsvorhaben in den grossen gesellschaftlichen Gruppen auch nach dem Karlsruher Urteil erfaehrt.

Einen Rueckfall in die Zeiten der Verleugnung unserer Einwanderungsrealitaet und des integrationspolitischen Stillstandes ginge auf Kosten eines offenen Klimas und der Zukunftsfaehigkeit unseres Landes. Gerade daher wird im weiteren Verfahren darauf zu achten sein, dass das Grundanliegen dieses Gesetzes nicht verwaessert wird und realitaetstaugliche Loesungen fuer die Herausforderungen unserer
Einwanderungsgesellschaft formuliert werden. Ich bin optimistisch, dass dieses in der Sache gelingt.


 

Eine Übersicht zur Neuregelung findet sich unter

http://www.integrationsbeauftragte.de

 
 
Informationen der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
   
Informationen der Beauftragten der Bundesregierung

- Modernes Zuwanderungsgesetz wieder auf den Weg gebracht
(Pressemitteilung
vom 15.01.03)

- Memorandum "Zuwanderungsgesetz und Integration in den neuen Bundes-
ländern"

(Pressemitteilung
vom 13.01.03)

- Zuwanderungs-
reform weiter aud fer Agenda

(Pressemitteilung vom 18.12.03)