Zum Zuwanderungsgesetz erklaert die Beauftragte
der Bundesregierung fuer Migration, Fluechtlinge und Integration,
Marieluise Beck:
"Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss wurde ein wichtiges
gesellschaftliches Modernisierungsvorhaben erneut zuegig auf den
Weg gebracht. Ich hoffe, dass nun auf dieser Basis jenseits von
wahltaktischen Manoevern und ohne polemischen Schlagabtausch eine
Neuregelung des Zuwanderungsrechtes ermoeglicht wird. Denn die Gestaltung
von Zuwanderung, ein an den gemeinsamen europaeischen Grundlagen
und hohen menschenrechtlichen Standards ausgerichteter Fluechtlingsschutz
und eine verbesserte Integrationsfoerderung liegen im gemeinsamen
Interesse. Dies zeigt die breite Unterstuetzung, die dieses
Gesetzgebungsvorhaben in den grossen gesellschaftlichen Gruppen
auch nach dem Karlsruher Urteil erfaehrt.
Einen Rueckfall in die Zeiten der Verleugnung unserer Einwanderungsrealitaet
und des integrationspolitischen Stillstandes ginge auf Kosten eines
offenen Klimas und der Zukunftsfaehigkeit unseres Landes. Gerade
daher wird im weiteren Verfahren darauf zu achten sein, dass das
Grundanliegen dieses Gesetzes nicht verwaessert wird und realitaetstaugliche
Loesungen fuer die Herausforderungen unserer
Einwanderungsgesellschaft formuliert werden. Ich bin optimistisch,
dass dieses in der Sache gelingt.
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