Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes
ueber die Normenkontrollklage zum Zuwanderungsgesetz erklaert die
Beauftragte der Bundesregierung fuer Migration, Fluechtlinge und
Integration, Marieluise Beck:
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist in ihrer Konsequenz
ohne Zweifel ein Rueckschlag auf dem Weg zu einem modernen Zuwanderungsrecht.
Aber es gilt klarzustellen: Karlsruhe hat heute nicht ueber die
Inhalte des Zuwanderungsgesetzes entschieden, sondern ueber sein
Zustandekommen. An den Zielen der Reform halten wir weiter fest.
Die Gestaltung des Einwanderungslandes Deutschland, eine konsequente
Integrationsfoerderung und ein effektiver Fluechtlingsschutz in
Europa stehen unveraendert auf der Tagesordnung. Wir wissen uns
bei diesem Anliegen von einem breiten gesellschaftlichen Konsens
getragen, der von
den Kirchen und Verbaenden ueber die Tarifpartner bis hin zur
Suessmuth-Kommission reicht.
Wir werden uns nun in der Koalition verstaendigen, wie die im
Zuwanderungsgesetz verankerten Ziele umgesetzt werden koennen. Auf
welchem Wege dies geschieht, wird auch davon abhaengen, ob die Union
aus wahltaktischen Gruenden und wider besseren Wissens weiterhin
selbst eigene Einsichten ignoriert und ihrer bisherigen Obstruktionspolitik
anhaengt oder zum sachlichen und konstruktiven Diskurs findet. Die
schon angekuendigte Rolle rueckwaerts der Union wird weder die gesellschaftliche
Modernisierung noch die Integration in unserem Land
voranbringen.
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