Nds. Landesregierung, Antwort auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Was lernt die Landesregierung aus dem „behaupteten“ BAMF-Skandal? (23. Dezember 2020)
Auf Landtagsanfrage (LT-Drucksache 18/8234) teilt das Ministerium für Inneres und Sport mit, dass seitens der niedersächsischen Landesverwaltung auf Grundlage eines Ersuchens der Polizei Bremen im Zeitraum vom 01. September 2018 bis 28. Februar 2019 eine Abordnung von vier niedersächsischen Polizeibeamt:innen an die sogenannte Polizei-Ermittlungsgruppe Antrag (EG Antrag) erfolgt ist. Bei drei dieser niedersächsischen Polizeibeamt:innen wurde die Abordnung bis 30. Juni 2019 verlängert. Gegen die EG Antrag laufen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bremen wegen Urkundenunterdrückung. Dem Innenministerium sind diesbezüglich keine Ermittlungsverfahren gegen niedersächsische Polizeibeamt:innen bekannt. Eine Bewertung des gesamten Vorgangs beim BAMF Bremen lehnt das Innenministerium unter Verweis auf die noch andauernden juristischen Verfahren ab. Mehr Hintergrund zu den Vorgängen beim BAMF Bremen hier.
Nds. Landesregierung, Antwort auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Wie geht es weiter mit der zentralen Ausländerbehörde des Landes?“ (20. September 2019)
Auf Landtagsanfrage (LT-Drucksache 18/4631) erklärt das Ministerium für Inneres und Sport (MI), dass das Projekt „Weitere Zentralisierung des Rückführungsvollzuges“ wie geplant im Juli 2019 abgeschlossen worden sei. Ergebnis dieses Projekts ist, dass in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) eine zentrale Beratungsstelle eingerichtet wird, die verschiedene Aufgaben übernimmt, etwa die Übernahme der Passersatzpapierbeschaffung über die bisher in der LAB NI bearbeiteten Staaten hinaus sowie die Unterstützung bei der Identitätsklärung. 14 der zunächst dafür neu vorgesehenen 50 Vollzeitstellen wurden dafür bereits besetzt. Das MI hat die kommunalen Ausländerbehörden mit Erlass des MI vom 12.07.2019 auf den Tätigkeitsbeginn der zentralen Beratungsstelle hingewiesen. Die Erfahrungen der seit Juli 2019 im Aufbau befindlichen Stelle sollen vom MI in 2020 ausgewertet und bewertet werden. Erst wenn diese Analyse vorliegt, soll entschieden werden, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang ein weiterer Ausbau in Betracht kommt. Mehr zum Hintergrund zu den Planungen für eine Zentrale Abschiebebehörde hier.
Nds. Landesregierung, Antwort auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Wer ist tatsächlich ausreisepflichtig? (17. Juni 2019)
Die von der Bundesregierung verbreiteten Informationen über die Zahl der in Deutschland angeblich ausreisepflichtigen Personen sind in hohem Maße fehlerhaft und fragwürdig, wie der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung (Landtags-Drucksache 18/3989) zu entnehmen ist. Mehr hier.
Nds. Landesregierung, Antwort auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Wann ist die zentrale Abschiebebehörde arbeitsfähig? (11. Juni 2019)
Aktuell haben nach Angaben des Ministeriums für Inneres und Sport (MI) die kommunalen Spitzenverbände die Gelegenheit, sich zu den Ergebnissen der Projektarbeit des im Januar 2019 begonnenen Projektes „Weitere Zentralisierung des Rückführungsvollzuges“, das bis Sommer 2019 angelegt ist, zu äußern (Landtags-Drucksache 18/3917). Voraussichtlich im Juli 2019 wird die Behörde mit der ersten Ausbaustufe am Standort Langenhagen beginnen. Stellenbesetzungsverfahren für diesen Standort sind laut MI mit einer niedrigen zweistelligen Größenordnung abgeschlossen. Aktuell laufen weitere Stellenbesetzungsverfahren. Mehr sh. auch Landtags-Drucksache 18/3876 sowie Landtags-Drucksache 18/3044. Mehr zum Hintergrund zu den Planungen für eine Zentrale Abschiebebehörde hier.
Nds. Landesregierung, Antwort auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Standort der zentralen Ausländerbehörde“ (04. Juni 2019)
Das Ministerium für Inneres und Sport (MI) hat im Januar 2019 das Projekt „Weitere Zentralisierung des Rückführungsvollzugs“ zur Optimierung des Rückführungsvollzuges begonnen (Landtags-Drucksache 18/3876). Das Projekt ist bis Sommer 2019 angesetzt. Langenhagen wird derzeit im Projekt als erster Standort für eine zentrale Ausländerbehörde des Landes Niedersachsen priorisiert, um als bereits bestehender Dienstort der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) bestehende Synergieeffekte in der Zusammenarbeit vor Ort zu nutzen. Dazu zählt MI unter anderem die Gesichtspunkte vorhandener Liegenschaften, die geographische Lage und Fragen der Personalgewinnung. MI nennt diesbezüglich auch die am Flughafen Langenhagen vorhandene Abschiebehafteinrichtung. Zuvor wurde unter anderem auch der Standort Osnabrück geprüft. Weitere Ergebnisse der Planungen sollen erst zum Ende des Projekts im Sommer 2019 vorgestellt werden. Sh. auch Landtags-Drucksache 18/3044. Mehr zum Hintergrund zu den Planungen für eine Zentrale Abschiebebehörde hier.
Nds. Landesregierung, Antwort auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Wie entwickelt sich der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten? (04. Juni 2019)
Seit 01.08.2018 können monatlich maximal 1.000 Visa zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten erteilt werden. Das Ausländerzentralregister (AZR) enthält erst seit Februar 2019 zahlenmäßige Angaben über nach § 36 a AufenthG erteilte Aufenthaltserlaubnisse (Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten) (Landtags-Drucksache 18/3875). Zum Stand 31.03.2019 waren danach in Niedersachsen 80 Personen im Besitz einer solchen Aufenthaltserlaubnis. Die Landesregierung weist allerdings darauf hin, dass dieser Datenbestand durch das Bundesverwaltungsamt noch um weitere Bestandsdaten angereichert werden wird. Die neue Rechtsnorm § 36a AufenthG war zum 01.08.2018 in Kraft getreten, eine Speicherung im AZR aber erst differenziert seit 08.01.2019 möglich. Für den vorherigen Zeitraum von August 2018 bis Januar 2019 waren die Länder vom Bund aufgefordert worden, die Zahlen händisch zu erfassen. Danach konnten in diesem Zeitraum in Niedersachsen 233 Personen von der Neuregelung profitieren und zu ihren subsidiär schutzberechtigten Angehörigen nachreisen. Weiterhin listet die Landesregierung die bereits bekannten bundesweiten Zahlen zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten zum 28.02.2019 auf. Da zum Ende des Jahres 2018 absehbar war, dass das festgelegte Kontingent von bundesweit insgesamt 5. 000 Visa für 2018 nicht annähernd erreicht werden würde, wandte sich Innenminister Pistorius schriftlich an Bundesinnenminister Seehofer und setzte sich für eine Übertragung des im Jahr 2018 nicht ausgeschöpften Kontingents in das Jahr 2019 ein. Eine Antwort auf dieses Schreiben liegt laut Landesregierung bisher nicht vor.
Nds. Landesregierung, Antwort auf eine Kleine Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung „Was ändert sich bei Abschiebungen in den Sudan?“ (20. Mai 2019)
Die Landesregierung sieht keinen Anlass für einen Abschiebungsstopp in den Sudan (Landtags-Drucksache 18/3792), obgleich ihr die Lage nach dem Militärputsch im Sudan nicht bekannt ist und noch keine aktuellen Erkenntnisse des Auswärtigen Amtes zu Sudan vorliegen. Die Landesregierung will die aktuellen Entwicklungen zum Anlass nehmen und, insbesondere auch mittels eines Antrages auf der bevorstehenden Innenministerkonferenz im Juni 2019, eine Ad-hoc-Bewertung der Lage im Sudan von der Bundesregierung einfordern. Weitere Informationen hier.
Nds. Landesregierung, Antwort auf eine Kleine Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung „Bleiberecht für gut integrierte Geduldete verbessern?“ (15. April 2019)
Die Landesregierung befürwortet nachdrücklich die Bleiberechtsregelung des § 25b AufenthG, die nachhaltig integrierten Betroffenen eine langfristige Aufenthaltsperspektive bietet (Landtags-Drucksache 18/3501). Sie kündigt Ausführungserlasse zu den §§ 25a und 25b AufenthG an, die nach Auswertung der Stellungnahmen der Kommunalen Spitzenverbände und des Flüchtlingsrats Niedersachsen veröffentlicht werden sollen. In der Sache signalisiert die Landesregierung Entgegenkommen: „Soweit die bestehenden Regelungen Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume eröffnen, sollten diese regelmäßig zu Gunsten der betroffenen Ausländerinnen und Ausländer genutzt werden.“
In Niedersachsen lebten zum Stichtag 28.02.2019 17.700 Geduldete, bei denen der Vollzug der Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist. Wie viele von Ihnen einen Anspruch auf Bleiberecht haben, vermag die Landesregierung nicht abzuschätzen.
Bundesregierung, Antwort auf eine Schriftliche Frage zum Thema Familiennachzug zu subsidiär Geschützten (05. März 2019)
Nach Angaben des Bundesministerium des Innern, für Bauen und Heimat sind die Gesprache innerhalb der Bundesregierung zur Frage der Übertragung nicht ausgeschöpfter
Plätze auf Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten aus dem Jahr 2018 in das Jahr 2019 sind noch nicht abgeschlossen. Zum Stand 31.01.2019 haben die deutschen Auslandsvertretungen 3.708 Visa im Rahmen des Familiennachzugs zu subsidiar Schutzberechtigten erteilt.
Nds. Landesregierung, Antwort auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Was plant die Landesregierung hinsichtlich einer zentralen Ausländerbehörde des Landes? (27. Februar 2019)
Die Landesregierung sieht in der weiteren Zentralisierung der Aufgaben im Rückführungsvollzug unter anderem die Chance, eine Differenzierung der Tätigkeitsbereiche und damit eine größere Spezialisierung der Mitarbeiter:innen zu erreichen (Landtags-Drucksache 18/3044). Eine höhere Spezialisierung sei in diesem komplexen Rechtsgebiet von Vorteil, um den hohen Anforderungen gerecht zu werden, und könne daher dazu beitragen, die Stressbelastung zu reduzieren. Darüber hinaus besitze eine zentrale Behörde einen größeren Stellenpool und biete damit mehr Möglichkeiten der Personalentwicklung innerhalb des Tätigkeitsbereiches Rückführungsvollzug. Nach Angaben der Landesregierung bietet die Wahrnehmung der Aufgaben in einer zentralen Behörde zudem die Chance, landeseinheitliche Verfahren leichter umzusetzen und landesweit schneller auf Veränderungen und neue Herausforderungen zu reagieren.
Für das Projekt „Zentrale Ausländerbehörde des Landes“ sind aktuell im Ministerium für Inneres und Sport (MI) Freistellungen i. H. v. 1,5 Vollzeiteinheiten (VZE) erteilt worden.
Darüber hinaus arbeiten Kolleg:innen aus den Fachreferaten der Abteilung Migration und Geoinformation des MI, der Abteilung Zentrale Angelegenheiten des MI sowie der Landesauf-nahmebehörde in vier unterschiedlichen Arbeitsgruppen ohne Freistellung an dem Projekt mit. In diesen Arbeitsgruppen haben die kommunalen Spitzenverbände unterstützend Personal aus den Kommunen zur Mitarbeit benannt. Weitere Informationen hier.
Nds. Landesregierung, Antwort auf eine Kleine Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung „Niedersachsens Beteiligung an Abschiebungen nach Afghanistan“ (22. Oktober 2018)
Die Landesregierung teilt auf Landtagsanfrage mit, dass am 02. Oktober 2018 aus Grundlage der niedersächsischen Erlasslage (Erlass v. 21.07.2017) eine Person aus Niedersachsen nach Afghanistan abgeschoben wurde (Landtags-Drucksache 18/1912). Es handelte sich um einen 38-jährigen alleinstehenden Afghanen, der aufgrund einer schweren Straftat rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden war und diese Freiheitsstrafe vollständig verbüßt hat. Der Mann wurde zudem zuvor aufgrund der begangenen Straftat aufenthaltsrechtlich ausgewiesen. Sh. auch hier. Mehr zum thematischen Hintergrund sh. hier.
Nds. Landesregierung, Antwort auf die mündliche Anfrage zum Abschiebehaftvollzug (18. Mai 2018)
Die Anzahl der Inhaftierten im Abschiebungshaftgefängnis Langenhagen ist drastisch gestiegen. Dies geht aus der Antwort der Landesregierung auf die mündliche Anfrage der FDP hervor (18. Mai 2018).
Während im Jahr 2016 insgesamt 214 Personen inhaftiert waren, stieg die Zahl der Inhaftierungen im Jahr 2017 auf 435 und damit um ca. 103 %. Zudem hat sich die Zeit, die die Inhaftierten durchschnittlich in der niedersächsischen Abschiebungshaftanstalt verbringen, von 15 auf 19 Tage erhöht. Auch für das Jahr 2018 scheint ein weiterer Anstieg der Inhaftierungszahlen wahrscheinlich. Denn in der Zeit von Januar bis April wurden bereits 151 Personen inhaftiert, wodurch sich für das gesamte Jahr 2018 ca. 453 Inhaftierungen prognostizieren lassen.
Positiv ist, dass die Landesregierung nunmehr plant, der langjährigen Forderung des Flüchtlingsrats Niedersachsen nachzukommen und ein Abschiebungshaftvollzugsgesetz zu erlassen, das die Rechte und Pflichten der Gefangenen verbindlich regelt. Da die Landesregierung diesbezüglich noch keinen Zeitplan vorgelegt hat, bleibt zu hoffen, dass sie die erforderlichen Schritte alsbald ergreift.
Nds. Landesregierung, Antwort auf die Kleine Anfrage „Aufnahme syrischer Flüchtlinge“ (07. Mai 2018)
Die Landesregierung gibt ausführlich Auskunft über die Aufnahme syrischer Flüchtlinge in Niedersachsen. Neben Zahlen über die in Niedersachsen lebenden Syrer:innen enthält die Antwort Aussagen zu der Zahl der Asylanträge von Syrer:innen seit 2011, der Art der Entscheidungen in Asylverfahren seit 2011 und der Zahl der Abschiebungen von Syrer:innen seit 2010. Weiterhin wird dargestellt, wie viele Personen im Rahmen von Bundes- und Landesaufnahmeprogrammen legal nach Niedersachsen einreisen konnten, warum die Landesregierung keine Fortführung des Landesaufnahmeprogrammes beabsichtigt und wie der Stand der Dinge ist bei der Entlastung von Bürg:innen, die für die gefahrlose Einreise von Syrer:innen nach Niedersachsen Verpflichtungserklärungen abgegeben hatten und nun mit zum Teil sehr hohen Rückforderungen seitens der Sozialbehörden konfrontiert sind. Weitere Informationen hier.
Nds. Landesregierung, Antwort auf die Kleine Anfrage „Staatlich geförderte Rückkehr nach Syrien“ (16. März 2018)
Niedersachsens Landesregierung unterstützt in Einzelfällen die freiwillige Rückkehr von Geflüchteten nach Syrien. Dies ergab eine Antwort des nds. Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Landtag. 2017 sind so 69 Personen nach Syrien ausgereist. Die Internationale Organisation für Migration unterstützt die freiweillige Rückkehr nach Syrien dagegen derzeit nicht. Auch werden derzeit keine freiwilligen Rückreisen nach Syrien im Rahmen des REAG-/GARP-Programms gefördert. Weitere Informationen hier.
Bundesregierung, Antwort auf Kleine Anfrage „Abschiebungen und Ausreisen bis zum 30. September 2017“ (22. November 2017)
Aus einer aktuellen Antwort der Bundesregierung vom 17. November 2017 auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag zu „Abschiebungen und Ausreisen bis zum 30. September 2017“ ergeben sich auch aktuelle Zahlen für Niedersachsen. Eine Zusammenfassung findet sich hier.